Wie heisst ihr nach der Heirat? vor 2013
Wer vor 2013 heiratet oder geheiratet hat, hat die Möglichkeit, wieder seinen Ledignamen anzunehmen. Dies muss auf dem Zivilstandsamt erklärt werden.
Es gilt die folgende Übergangsregelung zum neuen Namensrecht:
“Das Übergangsrecht sieht vor, dass der Ehegatte, der vor Inkrafttreten dieser Änderungen seinen Namen bei der Eheschliessung geändert hat, jederzeit auf dem Zivilstandsamt erklären kann, dass er wieder seinen Ledignamen tragen will. Wird eine solche Erklärung abgegeben, so können die Eltern bis zum 31. Dezember 2013 erklären, dass ihr Kind den Ledignamen des Elternteils erhält, der diese Erklärung abgegeben hat. Nicht miteinander verheiratete Eltern, welche die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, können binnen Jahresfrist erklären, dass ihr Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll. Hat das Kind das zwölfte Altersjahr vollendet, muss es einer Namensänderung zustimmen. Gleichgeschlechtliche Paare, die vor Inkraftsetzung dieser Bestimmungen ihre Partnerschaft eintragen liessen, können binnen Jahresfrist erklären, dass sie den Ledignamen der einen Partnerin oder des einen Partners als gemeinsamen Namen tragen wollen.”
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