"Probleme" bei Wahl des Familiennamens des Vaters fuer Kind
Moderator: conny85
"Probleme" bei Wahl des Familiennamens des Vaters fuer Kind
Liebe Swissmoms,
Wir (unverheiratet) ueberlegen uns den Nachnamen meines Partners fuer unser Kind zu waehlen. Nach dem neuen Namensrecht ist das ja moeglich, wenn man gemeinsames Sorgerecht hat. Ich frage mich nur, da ich oft beruflich auch in entferntere Laender reise und wir auch jetzt im Ausland wohnen, werde ich da bei Grenzuebergang staendig beweisen muessen, dass sie mein Kind ist (anderer Name, andere Hautfarbe....)? Habt ihr da irgendwelche Erfahrungen? Werden im Pass des Kindes die Namen der Eltern vermerkt? Oder muss man da jedesmal ein Schreiben des Kindsvaters dabei haben dass einem Reise erlaubt ist?
Vielen Dank!
Wir (unverheiratet) ueberlegen uns den Nachnamen meines Partners fuer unser Kind zu waehlen. Nach dem neuen Namensrecht ist das ja moeglich, wenn man gemeinsames Sorgerecht hat. Ich frage mich nur, da ich oft beruflich auch in entferntere Laender reise und wir auch jetzt im Ausland wohnen, werde ich da bei Grenzuebergang staendig beweisen muessen, dass sie mein Kind ist (anderer Name, andere Hautfarbe....)? Habt ihr da irgendwelche Erfahrungen? Werden im Pass des Kindes die Namen der Eltern vermerkt? Oder muss man da jedesmal ein Schreiben des Kindsvaters dabei haben dass einem Reise erlaubt ist?
Vielen Dank!
Re: "Probleme" bei Wahl des Familiennamens des Vaters fuer K
Hallo Simone
Ich heisse auch anders als mein Sohn. Ich weiss nicht, wie es im Ausland gehandhabt wird. Aber hier in der Schweiz kann man die Namen der Eltern im Pass des Kindes eintragen lassen. Haben wir so gemacht!
Liebe Grüsse
Ich heisse auch anders als mein Sohn. Ich weiss nicht, wie es im Ausland gehandhabt wird. Aber hier in der Schweiz kann man die Namen der Eltern im Pass des Kindes eintragen lassen. Haben wir so gemacht!
Liebe Grüsse
Bueb 2013
Meitli 2015
Meitli 2015
Re: "Probleme" bei Wahl des Familiennamens des Vaters fuer K
ich hiess mein Leben lang anders als meine Mutter. Das war nie ein Problem! Gerade im Ausland ist es nicht überall üblich, dass Eltern und Kind gleich heissen.
Re: "Probleme" bei Wahl des Familiennamens des Vaters fuer K
Ich weiss von einer Kollegin dass sie in gewissen Länders jedes Mal ein Schreiben vom Vater unterzeichnet, benötigt.
Re: "Probleme" bei Wahl des Familiennamens des Vaters fuer K
@Fiona1980, vielen Dank, das wird dann sicher schon helfen wenn ich meinen Namen resp. Namen der Eltern in ihrem Pass eintragen kann, werde fuer die Geburt in Schweiz reisen (nur noch drei Wochen bis dahin, juhui) und Schweizer Pass wird auf jeden Fall ihr erster und vorerst einziger sein.
@Vögeli , das stimmt, ist in ganz vielen Laendern so, auch westlichen.
@Salentina, so was habe ich eben auch gehoert, ist ja an und fuer sich kein Problem, nur evtl. kann logistisch schwierig werden falls er mal nicht am gleichen Ort ist wie ich um das Schreiben zu unterzeichnen...und frau muss sich dann halt schon auch ueberlegen was fuer Probleme es geben koennte wenn mal nicht mehr alles rosarot, wobei das ja generell mit gemeinsamen Sorgerecht der Fall ist...werde auf jeden Fall noch etwas nachforschen und mich erkundigen, wie das rechtlich genau aussieht.
Vielen Dank euch allen!
@Vögeli , das stimmt, ist in ganz vielen Laendern so, auch westlichen.
@Salentina, so was habe ich eben auch gehoert, ist ja an und fuer sich kein Problem, nur evtl. kann logistisch schwierig werden falls er mal nicht am gleichen Ort ist wie ich um das Schreiben zu unterzeichnen...und frau muss sich dann halt schon auch ueberlegen was fuer Probleme es geben koennte wenn mal nicht mehr alles rosarot, wobei das ja generell mit gemeinsamen Sorgerecht der Fall ist...werde auf jeden Fall noch etwas nachforschen und mich erkundigen, wie das rechtlich genau aussieht.
Vielen Dank euch allen!
Re: "Probleme" bei Wahl des Familiennamens des Vaters fuer K
Es müssen einfach alle Beteiligten im Passbüro antraben
Also Mami, Papi und Kind gleichzeitig.

Bueb 2013
Meitli 2015
Meitli 2015
- aylene73
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Re: "Probleme" bei Wahl des Familiennamens des Vaters fuer K
Wenn ihr im Ausland lebt gelten für euch doch die dortigen Gesetze, egal wo das Kind geboren wurde? Ist es in dem Land denn erlaubt, dass das uneheliche Kind den Namen des Vaters erhält? Oder kann das Schweizer Gesetz angewendet werden, weil du Schweizerin bist?
Re: "Probleme" bei Wahl des Familiennamens des Vaters fuer K
Fiona1980
Wo werden die Name der Mutter und des Vaters im Pass des Kindes eingetragen? Bei der ID ist so ein Eintrag nicht möglich, richtig?
Simone79
Mein Partner hat auch einen anderen Namen als die Kinder, wir haben das gemeinsame Sorgerecht und er hat in den 9 Jahren noch nie Probleme gehabt bei den Grenzübertritten. Alleine ist er noch nie mit den Kinder geflogen. Ich bin schon alleine mit den Kindern geflogen und ich musste noch nie eine Bestätigung zeigen, dass der Vater des Kindes mit der Reise in die Türkei, etc. einverstanden ist. Bei der Juniorkarte der SBB ist der Name des Vaters und der Mutter erwähnt.
Wo werden die Name der Mutter und des Vaters im Pass des Kindes eingetragen? Bei der ID ist so ein Eintrag nicht möglich, richtig?
Simone79
Mein Partner hat auch einen anderen Namen als die Kinder, wir haben das gemeinsame Sorgerecht und er hat in den 9 Jahren noch nie Probleme gehabt bei den Grenzübertritten. Alleine ist er noch nie mit den Kinder geflogen. Ich bin schon alleine mit den Kindern geflogen und ich musste noch nie eine Bestätigung zeigen, dass der Vater des Kindes mit der Reise in die Türkei, etc. einverstanden ist. Bei der Juniorkarte der SBB ist der Name des Vaters und der Mutter erwähnt.
Meitli 12/05
Bueb 06/07
Bueb 06/07
Re: "Probleme" bei Wahl des Familiennamens des Vaters fuer K
Hallo Simone,
wenn Du nicht den gleichen Namen wie Dein Kind hast, wirst Du - selbst heute noch in der Schweiz - immer mal wieder an der Grenze gefragt, ob es Dein Kind ist. Dann sagst Du halt "ja", und meist ist gut. Einige Leute stören sich sehr an diesen Frage und richten gar ihre Namenswahl für sich selbst oder das Kind danach aus, aber ein Problem ist es eigentlich nicht. Für den Fall eines Falles kann es nützlich sein, eine Kopie der Geburtsurkunde dabei zu haben, aber eine schriftliche Einverständniserklärung des Vaters braucht es nicht.
Es gibt schon Länder, wo man generell das (teilweise sogar noch notariell beurkundete) Einverständnis des anderen Elternteils braucht, um mit dem Kind allein das Land zu verlassen. (Nicht nur bei exotischen Ländern; schon einige osteuropäische Länder sind dafür berüchtigt.) Das hat aber dann nichts mit der Namensführung zu tun. Wenn ihr im Ausland lebt, solltet Ihr Euch informieren, ob es in Eurem Wohnland solche Einschränkungen gibt, unabhängig davon für welchen Namen Ihr Euch entscheidet. Gleiches auch falls das Kind noch die Nationalität eines weiteren Landes hat (auch wenn noch kein Pass beantragt wurde), und einer von Euch vielleicht mal allein mit dem Kind dort hinreisen will (selbst wenn es nur für die Ferien ist), damit die Ausreise dann auch sicher wieder klappt. Aber wie gesagt, das hat alles nichts mit dem Namen zu tun.
Gruss,
domenico
wenn Du nicht den gleichen Namen wie Dein Kind hast, wirst Du - selbst heute noch in der Schweiz - immer mal wieder an der Grenze gefragt, ob es Dein Kind ist. Dann sagst Du halt "ja", und meist ist gut. Einige Leute stören sich sehr an diesen Frage und richten gar ihre Namenswahl für sich selbst oder das Kind danach aus, aber ein Problem ist es eigentlich nicht. Für den Fall eines Falles kann es nützlich sein, eine Kopie der Geburtsurkunde dabei zu haben, aber eine schriftliche Einverständniserklärung des Vaters braucht es nicht.
Es gibt schon Länder, wo man generell das (teilweise sogar noch notariell beurkundete) Einverständnis des anderen Elternteils braucht, um mit dem Kind allein das Land zu verlassen. (Nicht nur bei exotischen Ländern; schon einige osteuropäische Länder sind dafür berüchtigt.) Das hat aber dann nichts mit der Namensführung zu tun. Wenn ihr im Ausland lebt, solltet Ihr Euch informieren, ob es in Eurem Wohnland solche Einschränkungen gibt, unabhängig davon für welchen Namen Ihr Euch entscheidet. Gleiches auch falls das Kind noch die Nationalität eines weiteren Landes hat (auch wenn noch kein Pass beantragt wurde), und einer von Euch vielleicht mal allein mit dem Kind dort hinreisen will (selbst wenn es nur für die Ferien ist), damit die Ausreise dann auch sicher wieder klappt. Aber wie gesagt, das hat alles nichts mit dem Namen zu tun.
Gruss,
domenico
Re: "Probleme" bei Wahl des Familiennamens des Vaters fuer K
Ich hiess und heisse anders als meine Mutter. Auch in meinem Bekanntenkreis hat es viele Paare mit Kindern, die nicht gleich heissen, ergo die Kinder nicht wie beide Elternteile heissen können. Ich habe noch nie von Problemen deswegen gehört. Meine Mutter wurde an der Grenze auch schon gefragt, ob ich ihre Tochter sei. Sie hat dies mit Ja beantwortet und gut war.
Gruss
Mimmi
Gruss
Mimmi
Re: "Probleme" bei Wahl des Familiennamens des Vaters fuer K
@Fiona1980, vielen Dank, dass werden wir dann logistisch so einrichten, dass wir alle drei im Passbüro auftauchen. Hab das noch nachgelesen und "Inhaber/in der elterlichen Sorge" kann als amtliche Ergänzung in den Pass aufgenommen werden: http://www.schweizerpass.admin.ch/pass/ ... ungen.html
Das ist super, weil denke wird dann in den allermeisten Fällen ausreichen.
@aylene73, das könnte natürlich schon sein je nach anwendbarem internationalem Privatrecht das Gesetz des Wohnsitzes anwendbar sind, wenn man will kann man auch in der Schweiz "foreigner exception" zum Namensrecht verlangen, bin aber in einem Entwicklungsland mit diplomatischen Status, sie wird hier nicht mal registriert werden, bloss ein Visum bekommen, Geburtsurkunde und Pass wird alles von der Schweiz ausgestellt.
@Schwups: das ist gut zu wissen.
@Domenico: Vielen Dank, stimmt, eine Kopie der Geburtsurkunde dabei zu haben hilft sicher auch, werde ich auf jeden Fall machen. Und stimmt auch, dass Länder die Einwilligung alleine das Land zu verlassen vom Vater/nicht-reisenden Elternteil verlangen dies unabhängig von gleichem oder anderem Namen ist. Denke das Reisen wird sowieso weniger werden und auf jeden Fall nur noch gut geplant, wenn wirklich nötig dann ist ja so ein notariell beglaubigter Brief auch schnell organisiert, habe sogar ein Formular gefunden dass man ganz einfach ausfüllen kann und dann nur noch vom Notar abstempeln muss (www.childtravelconsent.com).
@Mimmi, gut zu wissen, wobei so von internationaler Kindsentführung-Perspektive her hoffe ich eigentlich dass einfach "ja" sagen nicht reicht, sondern bewiesen werden muss mit einem amtlichen Dokument. In meinem Fall aber gut zu wissen dass es eher unkompliziert gehandhabt wird in den meisten Fällen.
Vielen Dank euch allen, die Inputs waren super um etwas mehr Info zu finden, so wie es jetzt aussieht werden wir uns wohl für seinen Nachnamen entscheiden:-).
Das ist super, weil denke wird dann in den allermeisten Fällen ausreichen.
@aylene73, das könnte natürlich schon sein je nach anwendbarem internationalem Privatrecht das Gesetz des Wohnsitzes anwendbar sind, wenn man will kann man auch in der Schweiz "foreigner exception" zum Namensrecht verlangen, bin aber in einem Entwicklungsland mit diplomatischen Status, sie wird hier nicht mal registriert werden, bloss ein Visum bekommen, Geburtsurkunde und Pass wird alles von der Schweiz ausgestellt.
@Schwups: das ist gut zu wissen.
@Domenico: Vielen Dank, stimmt, eine Kopie der Geburtsurkunde dabei zu haben hilft sicher auch, werde ich auf jeden Fall machen. Und stimmt auch, dass Länder die Einwilligung alleine das Land zu verlassen vom Vater/nicht-reisenden Elternteil verlangen dies unabhängig von gleichem oder anderem Namen ist. Denke das Reisen wird sowieso weniger werden und auf jeden Fall nur noch gut geplant, wenn wirklich nötig dann ist ja so ein notariell beglaubigter Brief auch schnell organisiert, habe sogar ein Formular gefunden dass man ganz einfach ausfüllen kann und dann nur noch vom Notar abstempeln muss (www.childtravelconsent.com).
@Mimmi, gut zu wissen, wobei so von internationaler Kindsentführung-Perspektive her hoffe ich eigentlich dass einfach "ja" sagen nicht reicht, sondern bewiesen werden muss mit einem amtlichen Dokument. In meinem Fall aber gut zu wissen dass es eher unkompliziert gehandhabt wird in den meisten Fällen.
Vielen Dank euch allen, die Inputs waren super um etwas mehr Info zu finden, so wie es jetzt aussieht werden wir uns wohl für seinen Nachnamen entscheiden:-).