Kann mir jemand ein bisschen mehr Infos geben?
Einer meiner Arbeitgeber hat mich informiert, dass ich krank geschrieben bin, wenn mein Frühgeborenes mehr als drei Wochen im Spital bleiben muss. Der Mutterschaftsurlaub beginnt dann mit dem Spitalaustritt. BeantrAgen kann ich das mit einer Bestätigung vom Spital.
So richtig weiß sies aber auch nicht.
Bekomme ich denn jetzt von allen Arbeitgebern das Mutterschaftstaggeld, muss dann nach dem Spitalaustritt das Zeugnis einreichen und sie mutieren dann intern rückwirkend?
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Krankschreibung / Mutterschaft nach Frühgeburt
Moderator: conny85
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Krankschreibung / Mutterschaft nach Frühgeburt
Herzchäfer, April 2010, Zwergenprinzessin, Oktober 2012 und Bauchwunder, 2015
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°°Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht...°°
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- Mira
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Krankdchreibung / Mutterschaft nach Frühgeburt
Du kannst Aufschub des Mutterschaftsurlaubes beantragen, so dass er erst mit Spitalentlassung anfängt. Du wirst jetzt in der Phase bis Spitalaustritt deines Sohns nicht krank geschrieben, aber du kannst mit der Bestätigung vom Spital zeigen, dass du unverschuldet nicht zur Arbeit konntest und so Anspruch auf Lohn anmelden:
http://m.srf.ch/konsum/themen/arbeit/do ... ruehgeburt
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Zuletzt geändert von Mira am Di 14. Jul 2015, 22:17, insgesamt 1-mal geändert.
Sohnemann (07/2009), Mäitschi (06/2012)
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Re: Krankdchreibung / Mutterschaft nach Frühgeburt
Herzlichen Dank!
Ich weiß aber noch nicht, wann der Kleine heim kann. Muss ich denn jetzt schon etwas machen oder erst, wenn er daheim ist? Heute ist er drei Wochen im Spital.
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Ich weiß aber noch nicht, wann der Kleine heim kann. Muss ich denn jetzt schon etwas machen oder erst, wenn er daheim ist? Heute ist er drei Wochen im Spital.
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Re: Krankdchreibung / Mutterschaft nach Frühgeburt
Wenn Dein Baby mind. 3 Wochen im Spital bleiben muss, kannst Du eine Verschiebung des Mu-Urlaubes beantragen. Dies muss über Deinen Arbeitgeber geschehen (Formular zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes muss vom AG und der Mutter ausgefüllt und unterschrieben werden). Wenn Du mehrere Arbeitgeber hast, kannst Du das Mutterschaftsgeld nur über einen AG beziehen (über den, bei dem Du am meisten arbeitest).
Die Zeit dazwischen (die Zeit, in der das Baby noch im Spital ist) ist meistens unbezahlt. Wenn man hingegen für diese Zeit für sich selber eine Krankschreibung bekommt, ist die Zeit gemäss Personalreglement bezahlt.
Hier findest Du sonst die Infos betreffend diesem Thema von der SM-Seite
http://www.swissmom.ch/familie/geld-rec ... fschieben/
Die Zeit dazwischen (die Zeit, in der das Baby noch im Spital ist) ist meistens unbezahlt. Wenn man hingegen für diese Zeit für sich selber eine Krankschreibung bekommt, ist die Zeit gemäss Personalreglement bezahlt.
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