Da ich immer etwas Mühe habe mit den Jammereien betreffend des Mu-Urlaubes in der CH ("zu kurz", etc.... was ja offenbar für einige auch Rechtfertigung/Grund ist, sich während der SS krankschreiben zu lassen

), hier mal ein Vergleich mit gewissen anderen europäischen Staaten:
Mütter haben in Belgien eine Mutterschutzfrist von 15 Wochen - sechs Wochen vor dem Geburtstermin und neun danach. Während der ersten 30 Tage erhalten sie 82 Prozent des Bruttoverdienstes. Anschließend bekommen sie 75 beziehungsweise 60 Prozent des Entgelts.
Frühestens zehn Wochen vor dem Geburtstermin können Frauen in Finnland in den Mutterschutz gehen. Dieser dauert 105 Tage. Während dieser Zeit erhalten sie, abhängig von ihrem früheren Gehalt, mindestens 15 Euro pro Tag. Je nach Tarifvertrag zahlen manche Arbeitgeber eine Zeitlang das volle Gehalt weiter. Väter haben nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf 18 Tage Urlaub. In dieser Zeit wird ihnen ein Vaterschaftsgeld ausgezahlt.
Frauen in Großbritannien haben Anspruch auf insgesamt 52 Wochen Erziehungsurlaub. Diesen können sie frühestens elf Wochen vor dem Geburtstermin antreten. Nur in den ersten zwei Wochen nach der Geburt (bei Fabrikarbeiterinnen sind es vier Wochen) gilt ein striktes Arbeitsverbot. Während der ersten sechs Wochen nach der Geburt erhält die Mutter 90 Prozent ihres Lohnes vom Arbeitgeber. Anschließend bekommt sie bis zu 33 Wochen lang einen Pauschalbetrag von 650 Euro - oder weiterhin die 90 Prozent, falls dies weniger ist. Väter haben in der Regel Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt.
Frauen in Spanien haben Anspruch eine Mutterschutzfrist von 16 Wochen, die sie spätestens acht Wochen nach der Geburt genommen werden müssen. Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber weiter ihren Lohn.
Zwei Monate vor und drei Monate nach der Entbindung gilt in Italien für Schwangere ein Arbeitsverbot. Bei guter Gesundheit können die Frauen jedoch auch bis einen Monat vor der Geburt arbeiten gehen. Solange sie sich im Mutterschutz befinden, erhalten sie vier Fünftel ihres Einkommens.
Für Frauen in Österreich gilt acht Wochen vor und acht Wochen nach dem Geburtstermin ein absolutes Arbeitsverbot. Während dieser Zeit wird der Lohn in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Kalendermonate weiter gezahlt.
Einfach mal zur Info... sehe hier auf die Schnelle eigentlich kein Land, das grossartig besser gestellt ist, als wir hier in der CH. Ok, England hat 52 Wochen - ABER: Nur in den ersten 6 Wochen nach der Geburt bekommt die Mutter 90% ihres bisherigen Lohnes, danach nur noch rund 650 Euro pro Monat (womit man ja auch nicht wirklich leben kann

).
Grundsätzlich: Ich denke, es wäre gut, wenn ein Teil des Mu-Urlaubes vor der Geburt anfangen würde (2-4 Wochen vor der Geburt) - dann würden diese leidigen Krankschreibungen (die oft wirklich nur auf dem "ich möchte die Zeit vor der Geburt noch etwas locker nehmen

" beruhen) aufhören. Aber ansonsten: 14 Wochen sind nicht so wahnsinnig schlecht - umso mehr, da man bei vielen AG's die Möglichkeit hat, noch ein paar Wochen UBU oder Ferien zu beziehen und so schnell mal einen Urlaub von 6 Monaten hat.
Klar, besser ginge immer

- aber vielleicht sollten wir hier in unserem Land auch mal einfach lernen, ein bisschen zufriedener zu sein, statt immer noch nach "mehr" zu schreien.. oder: Ein paar Damen hier drin sollten ihren Hintern vielleicht mal über die Landesgrenze bewegen und würden dann vielleicht eine ähnliche Erfahrung wie diese Dame hier machen:
http://www.blick.ch/news/schweiz/aargau ... 00816.html