Ich habe eins zwei Fragen zum Mietrecht

Kann ich eine Mietzinsreduktion beim Vermieter beantragen, auch wenn ich die Wohnung bereits gekündigt habe? (Wenn der Vermieter nicht entgegenkommt, wird die Mietsache ordentlich ende Oktober abgegeben - wir sind jetzt schon fleissig am packen und wollten eigentlich ende September abgeben...)
Kann ich in meinem Fall auch Rückwirkend die Reduktion verlangen?
Wenn ich weiss, dass bei der neuen Wohnung unsere Vormieter ca. 50 Fr. weniger bezahlt haben und wir eine höhere Miete bezahlen müssen, trotz des Referenzzinssatzes, welcher im Juni gesenkt worden ist, ist das von der Verwaltung her korrekt? (Ich vermute mal Ja, da dies sicher auf einem korrekten Mietvertrag aufbaut, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren).
Vielen Dank für eure Rückmeldungen im Voraus
Liebe Grüsse kajandischa