Mietzinsreduktion

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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kajandischa
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Mietzinsreduktion

Beitrag von kajandischa »

Hallo ihr Lieben

Ich habe eins zwei Fragen zum Mietrecht :)

Kann ich eine Mietzinsreduktion beim Vermieter beantragen, auch wenn ich die Wohnung bereits gekündigt habe? (Wenn der Vermieter nicht entgegenkommt, wird die Mietsache ordentlich ende Oktober abgegeben - wir sind jetzt schon fleissig am packen und wollten eigentlich ende September abgeben...)

Kann ich in meinem Fall auch Rückwirkend die Reduktion verlangen?

Wenn ich weiss, dass bei der neuen Wohnung unsere Vormieter ca. 50 Fr. weniger bezahlt haben und wir eine höhere Miete bezahlen müssen, trotz des Referenzzinssatzes, welcher im Juni gesenkt worden ist, ist das von der Verwaltung her korrekt? (Ich vermute mal Ja, da dies sicher auf einem korrekten Mietvertrag aufbaut, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren).

Vielen Dank für eure Rückmeldungen im Voraus

Liebe Grüsse kajandischa

Iaia91
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Re: Mietzinsreduktion

Beitrag von Iaia91 »

Es isch imfall glaub scho z'spat.. Das hettisch müesse mache wo d'meldig vode mietzinsreduktion use isch, mache.. So viel ich weiss. Ich han de fall etz bim
Bezirksgricht will üso verwaltig sich wieder gweigeret hed - unglaublich [-]

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Ups...
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Re: Mietzinsreduktion

Beitrag von Ups... »

kajandischa hat geschrieben:Hallo ihr Lieben

Ich habe eins zwei Fragen zum Mietrecht :)

Kann ich eine Mietzinsreduktion beim Vermieter beantragen, auch wenn ich die Wohnung bereits gekündigt habe? (Wenn der Vermieter nicht entgegenkommt, wird die Mietsache ordentlich ende Oktober abgegeben - wir sind jetzt schon fleissig am packen und wollten eigentlich ende September abgeben...)

Kann ich in meinem Fall auch Rückwirkend die Reduktion verlangen?
Du meinst die Reduktion wegen des Referenzzinssatzes? Nein - die kannst nicht mehr und vorallem auch nicht Rückwirkend beantragen. Wenn man diese will - muss man das allenfalls selber bei der Verwaltung anfordern - und falls die nicht genügend Kosten nachweisen kann - müssen die das gewähren. Und zwar auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Also - Zug schon lange abgefahren.
kajandischa hat geschrieben: Wenn ich weiss, dass bei der neuen Wohnung unsere Vormieter ca. 50 Fr. weniger bezahlt haben und wir eine höhere Miete bezahlen müssen, trotz des Referenzzinssatzes, welcher im Juni gesenkt worden ist, ist das von der Verwaltung her korrekt? (Ich vermute mal Ja, da dies sicher auf einem korrekten Mietvertrag aufbaut, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren).

Vielen Dank für eure Rückmeldungen im Voraus

Liebe Grüsse kajandischa
naja, du hast den Vertrag unterschrieben - ich bin der Meinung, der gilt nun so - keine "Anfechtung" möglich - ist ja auch nicht so, dass die Miete horrend erhöht wurde...

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kajandischa
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Re: Mietzinsreduktion

Beitrag von kajandischa »

Dankeschön!

Ja es geht um den Referenzzinssatz - hab ich schon so vermutet, dass ich da zu spät bin... Aber da ich mit all unseren trockenen Gesetzestexten und deren Hintertürchen nicht vertraut bin, wollte ich doch mal kurz nachfragen :)

greenguapa
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Re: Mietzinsreduktion

Beitrag von greenguapa »

@TE & Ups
Doch, man kann den Anfangsmietzins innerhalb 30 Tage nach Schlüsselübergabe anfechten.
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrec ... tzins.html

Sheena
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Re: Mietzinsreduktion

Beitrag von Sheena »

Wenn der mietzins weniger als 10% erhöht wurde bringts nichts. Jetz noch die reduktion vom referenzzinssatz rechnen (2.91%), aber das gibt wohl kaum mehr als 10%.

greenguapa
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Re: Mietzinsreduktion

Beitrag von greenguapa »

Sheena, dies ist nur einer von 3 möglichen Gründen. Zweiter Grund: Wohnungsnot, dritter Grund: missbräuchlicher Mietzins. Es muss mindestens 1 Aspekt erfüllt sein, jedoch nicht alle 3.
Kann man alles genau nachlesen, siehe mein Link.

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