Wohnung künden

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Jazz
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Wohnung künden

Beitrag von Jazz »

Hallo zusammen,

es ist schon eine Weile her, dass ich eine Wohnung gekündigt habe und ich bin bei gewissen Punkten unsicher. Vielleicht kann mir hier jemand helfen :D :
Wir können in das Haus der Schwiegereltern umziehen (sie selber ziehen auch um, aber in ein Haus, dass ihnen auch schon gehört) und die jetzige Wohnung möchten wir künden.
Eventueller Bezugstermin für unsere neue Wohnung wäre frühstens der 1.April (das heisst wir geben die jetzige Wohnung am 31.März ab).

Nur haben wir eine Kündigungsbestimmung:
Dieser Mietvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 3Monaten auf jedes Monatsende, ausgenommen 31.12. gekündigt werden.

Habe ich dies Richtig verstanden, dass in dem Fall wir erst auf den 1.Mai in die neue Wohung ziehen können? Und wie formuliere ich genau eine solche Kündigung? Oder ist es eher so zu verstehen, dass unserer jetzige Wohnung nicht am 31.Dezember abgegeben werden kann?

Merci für eure Antworten :oops:
Zuletzt geändert von Jazz am So 13. Dez 2015, 06:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Selene
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Re: Wohung künden

Beitrag von Selene »

Das heisst wenn ihr noch im dezember kündet ihr auf 31. märz künden könnt
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1 Stärnli im Herze 4.12.2012

Selene
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Re: Wohung künden

Beitrag von Selene »

3 monate zum voraus auf das ende jeden monats ausser 31. dezember
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AndreaH
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Re: Wohung künden

Beitrag von AndreaH »

Genau, wenn ihr noch bis ende dieses Montas eure Wohnung kündet, dann könnt ihr sie am
31. März abgeben.

Epic
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Re: Wohung künden

Beitrag von Epic »

Du kündest am 31.12. auf den 31.3.
was du nicht darfst ist am 30.9. per 31.12. künden
Stolzes Meitli-Mami (2011 & 2012)

SilkeJ
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Re: Wohung künden

Beitrag von SilkeJ »

du kannst nur nicht im september künden auf ende dezember. alles andere geht

macybacy
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Re: Wohung künden

Beitrag von macybacy »

genau, betrifft bloss die abgabe am 31.12., die nicht möglich ist.

Jazz
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Re: Wohnung künden

Beitrag von Jazz »

Morge zäme,

vielen Dank für eure Antworten. Dann bin ich ja froh, dass wir auf Ende des Jahres noch künden können und nicht noch einen Monat warten müssen :mrgreen: .

Merci vieu mou ...
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Züri Mami
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Re: Wohung künden

Beitrag von Züri Mami »

Epic hat geschrieben:Du kündest am 31.12. auf den 31.3.
was du nicht darfst ist am 30.9. per 31.12. künden

....genau so ist es richtig :D ..wollte ich auch so erklären....steht bei uns auch so im Mietvertrag.....da es schwer ist über die Festtage neue Mieter zu finden.
han eui 3 mega lieb
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