Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Quest »

SA_MA hat geschrieben:Hallo lealaerche

Wir Heiraten im Juni und werden anschliessen die Familienplanung angehen. Mein Freund wollte auch nicht unbedingt Heiraten, ich jedoch wollte vor den Kindern heiraten. Der Grund ist, ich möchte nicht wegen den Kindern heiraten, sondern wegen uns als Liebespaar.

Dennoch haben wir lange darüber diskutiert. Pro und Contras. All diese "Finanziellen" Aspekte kann man gut im Konkubinat regeln, mit schon all den genannten Möglichkeiten.
Jedoch gibt es für mich ein ganz wichtiger Punkt und auf den wurde noch nicht viel eingegangen. Das ist die Regelung bei Spitalaufenthalt ec. Im Konkubinat hast du als Partner/in keinerlei Rechte über Auskunft und Besuche. Also wenn mir etwas passiert und ich einen Unfall habe, ich auf der Intensiv lande, mein Partner hat kein Anspruch darauf mich zu sehen. Jetzt stell ich mir noch vor, meine Familie wäre überhaupt nicht einverstanden mit meinem Partner. Diese könnten Ihm jeglichen Kontakt zu mir verweigern ohne Probleme.

Das ist für mich ein Grosses Pro für die Ehe.
Schlussendlich muss es für jeden selber Stimmen, wie er es möchte.
Das Problem ist das einfachste zum Lösen.
Eine Patientneverfügung und schon ist alles klar.

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Frozen_Yoghurt
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Frozen_Yoghurt »

SA_MA hat geschrieben:Hallo lealaerche

Wir Heiraten im Juni und werden anschliessen die Familienplanung angehen. Mein Freund wollte auch nicht unbedingt Heiraten, ich jedoch wollte vor den Kindern heiraten. Der Grund ist, ich möchte nicht wegen den Kindern heiraten, sondern wegen uns als Liebespaar.

Dennoch haben wir lange darüber diskutiert. Pro und Contras. All diese "Finanziellen" Aspekte kann man gut im Konkubinat regeln, mit schon all den genannten Möglichkeiten.
Jedoch gibt es für mich ein ganz wichtiger Punkt und auf den wurde noch nicht viel eingegangen. Das ist die Regelung bei Spitalaufenthalt ec. Im Konkubinat hast du als Partner/in keinerlei Rechte über Auskunft und Besuche. Also wenn mir etwas passiert und ich einen Unfall habe, ich auf der Intensiv lande, mein Partner hat kein Anspruch darauf mich zu sehen. Jetzt stell ich mir noch vor, meine Familie wäre überhaupt nicht einverstanden mit meinem Partner. Diese könnten Ihm jeglichen Kontakt zu mir verweigern ohne Probleme.

Das ist für mich ein Grosses Pro für die Ehe.
Schlussendlich muss es für jeden selber Stimmen, wie er es möchte.
und auch das ist nicht richtig. Wir haben eine Patientenverfügung, in welcher der jeweils andere als Vertretungsperson eingetragen ist. Das heisst, die Ärzte sind meinem Lebenspartner gegenüber von der Schweigepflicht entbunden und es ist explizit festgelegt, dass er die medizinischen Entscheidungen für mich treffen wird, und nicht meine Familie.

Gruss

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Cary2000
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Cary2000 »

sonrie hat geschrieben: Hier zu muss dann aber erst mal gerechnet werden: wie hoch ist/wäre die Heiratsstrafe und wie hoch sind die Kosten im Konkubinatsfall für Versicherungen etc. plus die Kosten für eine separate Altersvorsorge (wie du ja auch geschrieben hast, dass dein Partner zb auf dein 3a Konto einbezahlt)

Das alles macht natürlich nur sinn, wenn man jegliche anderen (emotionalen, persönlichen ) Gründe pro oder kontra heiraten nicht beachtet. ;-)
Hihi, klar diskutieren wir hier nur über die wirtschaftlichen Aspekte der Heirat. Ich glaub, ich hab mich auch nicht ganz klar ausgedrückt. Meiner Meinung nach fallen die Kosten für die "separate Altersvorsorge", wie du sie nennst, nicht nur bei unverheirateten Paaren an. Wenn man, auch als verheiratetes Paar, die durch das Teilzeitpensum verursachten Einbussen des Alterskapitals ausgleichen will, muss man ja zusätzlich investieren, sagen wir in eine separate oder zusätzliche Altersvorsorge. Bei einem Ehepaar spielt es einfach keine Rolle, wer das tut, da ja auch im Falle einer Trennung alles aufteilt wird. Beim Konkubinat hingegen wäre es wichtig, dass dies auf den Namen desjenigen geschieht, der sein Pensum reduziert, damit im Falle einer Trennung beide wieder gleich auf sind. Meiner Meinung nach sind das eben Ohnehinkosten. Das gilt natürlich nur, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Ansonsten steht der schlechter verdienende bei einer Ehe natürlich besser da, selbst wenn er sein Pensum nicht reduziert.

Und es ist wie du sagst: beide zahlen AHV, im Todesfall bekommt man also zusätzlich zur eigenen noch die Witwen- bzw. Witwerrente des Partners, die bekommt ein Konkubinatspartner sicher nicht. Das ist ein Verlust, den aufrechnen könnte. Allerdings müsste man den dann wieder mit der Plafonierung der Renten verrechnen, wenn man denn doch gemeinsam in Rente geht. Viel zu kompliziert. Komplizierter wird's ja dann noch, wenn man ein Eigenheim hat oder wenn ein Partner an einem Unternehmen beteiligt ist.
Aber jetzt sind wir wohl etwas abgekommen vom eigentlichen Thema der TE.

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mysun
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von mysun »

Das mit dem entscheiden/Auskunft erhalten in medizinischen Fragen stimmt so nicht mehr seit dem neuen Erwachsenenschutzrecht. Siehe hier im zweit letzeten Abschnitt:

http://zh.patientenstelle.ch/sites/defa ... zrecht.pdf

Die im gleichen Haushalt lebende Person kommt vor den Eltern!
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lealaerche
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von lealaerche »

Oh wow! Ich bin euch so was von dankbar, für eure Texte. Habe einiges gelernt & muss nun anfangen alles in die Wege zu leiten! Danke euch! Und wenns noch weitere Aspekte gibt: nur her damit! :-)

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lealaerche
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von lealaerche »

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Frozen_Yoghurt
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Frozen_Yoghurt »

Was ich am wichtigsten finde, ist die finanzielle Absicherung, falls du für die Kinder dein Arbeitspensum stärker reduzierst als dein Partner. Du musst dir einfach bewusst sein, dass du dann weniger AHV einbezahlst (gut, das kannst du mit den Erziehungsgutschriften teilweise wiedergutmachen, deren Verteilung ihr bei der Kindesanerkennung festlegen müsst), du wirst weniger PK-Vermögen aufbauen und somit später eine kleinere Rente haben. Im Falle von Invalidität etc. wird dir auch eine geringere Rente ausbezahlt, da sich deren Höhe aus der Höhe der Beiträge in diesen Säulen ergibt. Wir haben zusätzlich auch eine Lebensversicherung abgeschlossen.

Ich würde ausserdem mal von einem Fachmann ausrechnen lassen, wieviel mehr Steuern ihr im Falle einer Heirat bezahlt. Das wird nämlich oft überbewertet, in vielen Kantonen wurde die Heiratsstrafe abgeschafft und betrifft somit "nur noch" die Bundessteuer.

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