Vorkehrungen Todesfall

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Yoghurt
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Vorkehrungen Todesfall

Beitrag von Yoghurt »

Hallo zusammen

Durch den anderen Thread zum Thema Todesfall ist mir ein Gedanke gekommen. Was würde mit Junior passieren, falls GG und ich sterben? Können wir festlegen, wo er in dem Fall leben sollte bzw. können wir bestimmen, wer ein Mitspracherecht haben soll?

GG und ich haben beide keine Geschwister. Es gibt also keine engen Verwandten, die Junior aufnehmen könnten. Junior hat zwei Göttis, die beide Verantwortung für ihn übernehmen würden. Nur: Der eine ist bereits so alt, dass ihm wohl kein Sorgerecht gegeben würde. Kein alter Mann, aber eben, die eigenen Kinder sind bereits erwachsen, und Junior ist noch Kleinkind. Der andere Götti ist in unserem Alter, ist aber derzeit Single und arbeitet 100%. Könnten wir testamentarisch bestimmen, dass einer von beiden das Sorgerecht bekommen soll, oder zumindest, dass die beiden ein Mitspracherecht haben und vor allem: ihr Göttiamt weiterhin ausüben sollen, auch wenn Junior in eine Pflegefamilie kommen würde?

Niemand denkt gern an den Fall, dass beiden Eltern etwas passiert. Aber was ist, wenn...?

Snoopy2014
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Re: Vorkehrungen Todesfall

Beitrag von Snoopy2014 »

ja könnt ihr, GG und ich sind gerade dabei einen Ehe-Erbvertrag abzuschliessen, dort könnt ihr vertraglich festlegen wer im Fall der Fälle als erste Instanz für Eure Kinder sorgt und wer dann im Verlauf der Wochen alles mitbestimmen darf wer nun definitiv die Vollmacht und Betreuung übernimmt. Bei uns sind dies unsere Eltern, und Gotti, Götti, Schwigereltern dürfen dann im Wohle des Kindes mitbestimmen, werden aber unserem Wunsch entsprechend meine Eltern wählen, zum jetzigen Standpunkt. Weiter könnt ihr eine Vollmacht im Fall einer Urteilsunfähigkeit ausfüllen. Also falls einer von Euch einen schweren Unfall hat aber noch lebt, wer dann entscheiden darf. Dort könnt ihr bis zu 5Personen auflisten nach eurer Priorität sortiert, also zuerst GG dann deine Mutter, oder dein Vater, usw...
Im Vertrag wird auch die Erbverteilung geklärrt. Am besten macht ihr einen Termin mit einem Anwalt, der wird euch alles erklären und Möglichkeiten aufzeigen. Dann könnt ihr alles eintragen lassen und unterschreiben. Solche Verträge können auch jederzeit angepasst werden, ist auch zu empfehlen, je nach dem wie sich eure Lebenswege entwickeln.
Ah die KESB wird trotzdem informiert, prüft aber nur ob die Wahl der Eltern ok ist und greifft sonst nicht ein.

Nathalie85
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Re: Vorkehrungen Todesfall

Beitrag von Nathalie85 »

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Stünggeli
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Re: Vorkehrungen Todesfall

Beitrag von Stünggeli »

snoopy2014: mir scheint du bist recht gut informiert. wie ist es denn, die grosseltern zb, wenn die fit sind und wir die wählen würden, käme dann nicht die sache wegen "zu alt" von der kesb? und die würden die wahl der verstorbenen eltern prüfen und dann dem nachgehen wenn nichts essentielles dagegen spricht?
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Vitele
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Re: Vorkehrungen Todesfall

Beitrag von Vitele »

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Quest

Re: Vorkehrungen Todesfall

Beitrag von Quest »

Eines muss man sich bewusst sein. Was immer ihr in irgend einer Weise bestimmt.
Es muss nicht so kommen.
Das KESB sollte sich an solche Vorgaben halten, muss aber nicht.

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Talea
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Re: Vorkehrungen Todesfall

Beitrag von Talea »

Du kannst es nicht bestimmen, du kannst so zu sagen nur Vorschläge machen. Wer sich um die Kinder kümmert entscheidet die KESB.

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ragusa
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Re: Vorkehrungen Todesfall

Beitrag von ragusa »

Habe ich auch von einem Anwalt gehört, dass wir zwar das festlegen können, die KESB sich aber nicht daran halten muss. Am Schluss entscheidet die KESB, inwieweit sie deine Wünsche / Vorschläge mitberücksichtigen, kommt dann sicher auch auf die KESB drauf an...
Meitli 07/2011
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Phase 1
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Re: Vorkehrungen Todesfall

Beitrag von Phase 1 »

Oh ihr macht mir grad Angst!
Kann man das echt nicht irgendwie lösen?

Yoghurt
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Re: Vorkehrungen Todesfall

Beitrag von Yoghurt »

Danke für eure Antworten! Das hilft mir schonmal weiter.

@Phase: Angst musst du, denke ich, keine haben. Ich glaube nicht, dass die KESB die Person, die die Eltern bestimmt haben, einfach so aus Plausch ablehnen, nur weil sie die Macht dazu haben. Was wäre, wenn dein Wort "Gesetz" wäre, du aber nicht wusstest, dass die Personen, die du bestimmt hast, Kinderschänder sind? Oder wenn derjenige, nachdem du die Verfügung verfasst hast, psychisch erkrankt ist und nicht mehr in der Lage ist, ein Kind zu versorgen? Dann wärst du doch sicher froh, wenn die KESB eine andere Lösung findet.

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Phase 1
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Re: Vorkehrungen Todesfall

Beitrag von Phase 1 »

Klar aber bei uns ist es halt so das wir wollen das die Kinder zu ihren Grosseltern ins Ausland gehen.
Ansonsten müssten sie hier in eine Pflegefamilie und das will ich eben ganz und gar nicht.

Yoghurt
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Re: Vorkehrungen Todesfall

Beitrag von Yoghurt »

Meinst du die Grossmutter, die deine Kinder schonmal mit kochendem Wasser überbrüht, um sie zu strafen? Da würde ich auch ein Veto einlegen, wenn ich die KESB wäre.
Sorry, ist OT, und letztlich ist es deine / eure Sache. Ich habe mich nur gewundert und konnte deshalb meinen Mund nicht halten.

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Phase 1
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Re: Vorkehrungen Todesfall

Beitrag von Phase 1 »

ja weis schon aber meine Kinder sind ja schon recht gross und was vor zehn Jahren war und jetzt hat sich einiges gewandelt.Es ist ja sicher nicht so das ich in den nächsten vier Jahre Sterben würde. Zumindest hoffe ich das sehr das so etwas nicht passiert!!!
Trotzdem. Es wäre das kleinere Übel denn zu meiner Familie das wäre ein no go!!!!
Nur eine Schwester würd ich das zutrauen, da würde das vermutlich schon gehen aber eben die hat auch eine rasselbande.
Ich wüsste ja dann das die Geschwister meines Mannes schauen und einer seiner Schwestern würde sich sicher sehr freuen. Unverheiratet und kinderlos und sie würd dann halt als Haupt Person die Kinder übernehmen.
Das haben wir schon mal besprochen in der Familie.

Wie sieht es eigentlich aus wenn meine Kinder erwachsen sind . Könnten Sie ihre Geschwister die jünger sind nehmen oder wird das kategorisch abgelehnt?

Yoghurt
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Re: Vorkehrungen Todesfall

Beitrag von Yoghurt »

Hm, ich glaube nicht, dass volljährige Kinder ihre Geschwister nehmen könnten. Zum einen sind sie als junge Erwachsene wohl auch noch mit Lehre, Studium, Weiterbildung etc. beschäftigt und hätten wohl keine Zeit. Ausserdem sind Geschwister keine Autoritätspersonen und dürften es daher schwer haben, die Kleineren zu erziehen. Was wird wohl ein Vierzehnjähriger sagen, wenn seine achtzehnjährige Schwester ihm verbieten will, bei einem Vollrauschcontest mitzumachen? Das kann nur schiefgehen. Darum ist deine Schwägerin sicherlich die geeignetere Person.

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