Absicherung für unverheiratete Paare
Moderator: conny85
Absicherung für unverheiratete Paare
Hallo zusammen
Wir haben uns gerade entschieden noch nicht zu heiraten. Wir haben zwei Kinder, ich bin nun ein Jahr ganz zu Hause und gehe dann weiter studieren, mein Partner arbeitet Vollzeit.
Was gibt es alles zu erledigen, damit ich und die Kinder im schlimmsten Fall abgesichert sind? Reicht es, wenn wir mich bei seiner Pensionskasse "anmelden" als seine Partnerin?
Kinder: Er hat die natürlich die Vaterschaftsanerkennung gemacht und wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Vielen Dank für eure Antworten
Wir haben uns gerade entschieden noch nicht zu heiraten. Wir haben zwei Kinder, ich bin nun ein Jahr ganz zu Hause und gehe dann weiter studieren, mein Partner arbeitet Vollzeit.
Was gibt es alles zu erledigen, damit ich und die Kinder im schlimmsten Fall abgesichert sind? Reicht es, wenn wir mich bei seiner Pensionskasse "anmelden" als seine Partnerin?
Kinder: Er hat die natürlich die Vaterschaftsanerkennung gemacht und wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
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2014, 2016, 2020
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Re: Absicherung für unverheiratete Paare
Ich würde nicht nur den Todesfall klären sondern auch eine allfällige Trennung.
Deine AHV wird nicht einbezahlt. Mach das trotzdem. Ein 3-saulenkonto für dich oder Sparkonto als Pendant zu seiner Pensionskasse.
Habt Ihr Alimente bereits festgelegt? Evtl. auch wie du abgesichert bist bei einer Trennung?
Habt ihr gemeinsames Vermögen? Auch das kann bei einer Erbschaft relevant sein.
Ich weiss ich lege den Fokus stark auf Trennung. Aber realistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit einer Trennung um ein Vielfaches grösser als dass der Partner verstirbt.
Deine AHV wird nicht einbezahlt. Mach das trotzdem. Ein 3-saulenkonto für dich oder Sparkonto als Pendant zu seiner Pensionskasse.
Habt Ihr Alimente bereits festgelegt? Evtl. auch wie du abgesichert bist bei einer Trennung?
Habt ihr gemeinsames Vermögen? Auch das kann bei einer Erbschaft relevant sein.
Ich weiss ich lege den Fokus stark auf Trennung. Aber realistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit einer Trennung um ein Vielfaches grösser als dass der Partner verstirbt.
Re: Absicherung für unverheiratete Paare
... war da nicht noch was mit Regelung falls ein Partner ins Spital kommen würde - so von wegen Besuchsrecht und so?
@Fokus
würd ich auch auf beides setzen, Trennung und allfälliger Tod - aber auch nicht vergessen ob es was zu regeln gibt bei einer Invalidität?
@Fokus
würd ich auch auf beides setzen, Trennung und allfälliger Tod - aber auch nicht vergessen ob es was zu regeln gibt bei einer Invalidität?
- Cary2000
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Re: Absicherung für unverheiratete Paare
Die Altersvorsorge würde ich auch regeln. Eben z.B. in Form eines Freizügigkeitskontos. Da du dein Studium ja pausierst kannst du entsprechend später in die Arbeitswelt einsteigen und hast Einbussen in deiner Altersvorsorge. Ihr könntet zudem vertraglich noch die Aufteilung der AHV-Erziehungsgutschriften festlegen.
Zudem würde ich überlegen, wie ihr das mit dem Haushaltskonto und den (Bank-)Vollmachten macht, falls der Erwerbstätige handlungsunfähig wird oder gar stirbt. Nicht dass du kurzfristig auf dem Trockenen sitzt und keine Rechnungen bezahlen kannst, insbesondere bis bei Todesfall das Erbe geklärt ist. Ich würde den Nachlass ohnehin testamentarisch oder mit Erbvertrag regeln, der Konkubinatspartner bekommt ja sonst nichts.
Mittels Patientenverfügung kann man noch festlegen, wer im Fall der Fälle die medizinischen Entscheide treffen darf. Wenn ihr nichts anderes verfügt, sind das bei Unverheirateten Eltern und Kinder. Der Partner hat theoretisch weder Entscheidungs- noch Informationsrecht. Es erspart Diskussionen, wenn sich Eltern oder Kinder und Partner nicht einig sind.
Zudem würde ich überlegen, wie ihr das mit dem Haushaltskonto und den (Bank-)Vollmachten macht, falls der Erwerbstätige handlungsunfähig wird oder gar stirbt. Nicht dass du kurzfristig auf dem Trockenen sitzt und keine Rechnungen bezahlen kannst, insbesondere bis bei Todesfall das Erbe geklärt ist. Ich würde den Nachlass ohnehin testamentarisch oder mit Erbvertrag regeln, der Konkubinatspartner bekommt ja sonst nichts.
Mittels Patientenverfügung kann man noch festlegen, wer im Fall der Fälle die medizinischen Entscheide treffen darf. Wenn ihr nichts anderes verfügt, sind das bei Unverheirateten Eltern und Kinder. Der Partner hat theoretisch weder Entscheidungs- noch Informationsrecht. Es erspart Diskussionen, wenn sich Eltern oder Kinder und Partner nicht einig sind.
- Phase 1
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Re: Absicherung für unverheiratete Paare
Nicht nur Vollmacht beim Konto sondern ein gemeinsames wo beide Inhaber sind machen!
Mit Vollmacht hast du trotzdem im Todesfall kein Zugriff aufs Konto!
Egal was die Bank euch dazu sagt es ist so!
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- Cary2000
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Re: Absicherung für unverheiratete Paare
@Phase
Auch wenn beide Inhaber sind, kann es sein, dass du im Todesfall zeitweise keine Vollmacht hast, bis die Erbverhältnisse geklärt sind. Deshalb ist es nicht günstig, nur gemeinsame Konten zu haben. Eine Vollmacht ist allerdings brauchbar, wenn dein Partner sein eigenes (Lohn-)Konto hat, was ja erstrebenswert ist, aber aus welchen Gründen auch immer (Unfall, Krankheit) handlungsunfähig ist. So sitzt du nicht auf dem Trockenen, wenn du kein eigenes Einkommen hast.
Auch wenn beide Inhaber sind, kann es sein, dass du im Todesfall zeitweise keine Vollmacht hast, bis die Erbverhältnisse geklärt sind. Deshalb ist es nicht günstig, nur gemeinsame Konten zu haben. Eine Vollmacht ist allerdings brauchbar, wenn dein Partner sein eigenes (Lohn-)Konto hat, was ja erstrebenswert ist, aber aus welchen Gründen auch immer (Unfall, Krankheit) handlungsunfähig ist. So sitzt du nicht auf dem Trockenen, wenn du kein eigenes Einkommen hast.
- Phase 1
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Re: Absicherung für unverheiratete Paare
Cary eben nein.
Da du Inhaber bist darf die Bank das Konto nicht sperren.
Ansonsten setzen Sie eine Sperre ein und man sitzt auf dem Trockenen..
Wir haben aber zusätzlich eine Vollmacht ausgestellt inkl Todesfall.
Da du Inhaber bist darf die Bank das Konto nicht sperren.
Ansonsten setzen Sie eine Sperre ein und man sitzt auf dem Trockenen..
Wir haben aber zusätzlich eine Vollmacht ausgestellt inkl Todesfall.
- Cary2000
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Re: Absicherung für unverheiratete Paare
Das wird ev. nicht bei allen Banken genau gleich geregelt, aber wenn ein Mitkontoinhaber stirbt, geht sein Anteil an die Erben über, und da ist ein Konkubinatspartner nicht automatisch dabei. Es ist deshalb möglich, dass die Bank das Konto sperrt, bis die Erbschaft geklärt ist, um die Interessen der Erben zu wahren. Die meisten Banken empfehlen deshalb, dass jeder noch ein eigenes (Lohn-)Konto mit gegenseitigen Vollmachten besitzt, eben um diese Zeit zu überbrücken. Die Vollmachten kommen nicht im Todesfall, sondern bei Handlungsunfähigkeit zum Zuge. Einfach nur alle Konten auf beide Namen zu führen, ist eine riskante Angelegenheit, aber da lässt man sich am einfachsten von seiner Bank beraten, um sich auch in dem Fall ab zu sichern.
Re: Absicherung für unverheiratete Paare
Ganz egal, welche Vorkehrungen ihr auch trefft: sollte Dein Partner sterben, erhältst Du keine Witwenrente der AHV.
Der Rest lässt sich zumindest teilweise regeln.
Mein Tipp, wenn ihr so oder so irgendwann heiraten wollt und nicht aus ideologischen oder was auch immer für welchen Gründen gar nicht dahinter stehen könnt: Heiratet so schnell als möglich, dann bist Du und die Kinder bestmöglich abgesichert.
Der Rest lässt sich zumindest teilweise regeln.
Mein Tipp, wenn ihr so oder so irgendwann heiraten wollt und nicht aus ideologischen oder was auch immer für welchen Gründen gar nicht dahinter stehen könnt: Heiratet so schnell als möglich, dann bist Du und die Kinder bestmöglich abgesichert.
Re: Absicherung für unverheiratete Paare
ja, was spricht gegen die Heirat?
- Cary2000
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Re: Absicherung für unverheiratete Paare
Tja entweder man heiratet, damit man besser abgesichert ist, falls man sich trennt oder einer stirbt oder man bleibt unverheiratet, damit man finanziell besser dasteht, wenn man noch lange zusammenbleibt.
Es stimmt, dass man im Konkubinat sicher keine Witwenrente erhält. Andererseits wird die AHV auch nicht plafoniert, wenn man gemeinsam in Rente geht. Es gibt halt keinen Fall, der alles abdeckt. Je nachdem, wie hoch die Einkommen sind, überwiegen die einen Vorteile mehr als die Nachteile. Und dies rein objektiv betrachtet, mit sämtlichen romantischen Aspekten ausser Acht.
Es stimmt, dass man im Konkubinat sicher keine Witwenrente erhält. Andererseits wird die AHV auch nicht plafoniert, wenn man gemeinsam in Rente geht. Es gibt halt keinen Fall, der alles abdeckt. Je nachdem, wie hoch die Einkommen sind, überwiegen die einen Vorteile mehr als die Nachteile. Und dies rein objektiv betrachtet, mit sämtlichen romantischen Aspekten ausser Acht.
Re: Absicherung für unverheiratete Paare
Liebe Phase das stimmt halt einfach leider nicht.Phase 1 hat geschrieben:Cary eben nein.
Da du Inhaber bist darf die Bank das Konto nicht sperren.
Ansonsten setzen Sie eine Sperre ein und man sitzt auf dem Trockenen..
Wir haben aber zusätzlich eine Vollmacht ausgestellt inkl Todesfall.
Kenne jetzt schon ein paar Fälle von älteren Ehepaaren wo einer verstorben ist. Das Kont wurde im JEDEM FALL gesperrt.
Egal wie oder wer da Unterschriftsberechtigt war.
Du kannst aber mit den Rechnungen auf die Bank gehen und die werden dann diese Bezahlen (Falls die der Meinung sind, die wären OK)
Die Banken sind extrem vorsichtig geworden und handeln lieber früher als später. Und die interessiert dann eine Vollmacht oder sonst was überhaupt nicht.
Re: Absicherung für unverheiratete Paare
naja, das mit der plafonierten AHV - das stimmt.
Das man verheiratet automatisch mehr Steuern zahlen muss (ich denke darauf wollte Cary2000 raus) - das ist also nicht in jedem Falls so - im Gegenteil, die Chance dass es in etwa gleich ist wie unverheiratet liegt bei 60%, dass es sogar verheiratet besser ist liegt bei 33% und die Strafe gibts bei nur etwa 7%.
Ansonsten sehe ich keine finanziellen Unterschiede (nur ein paar, die man nach meiner Meinung ungerechtfertigt, über eine Art von "Betrug" erhält - gewisse Unterstützungsbeiträge die eigentlich für wirklich schlechtverdienende gelten).
Aber wenn banane schreibt, grad jetzt nicht heiraten - dann versteh ich es nicht... (ausser die Beziehung hapert - dann ist es klar, dass man nicht noch vorher heiratet)...
Das man verheiratet automatisch mehr Steuern zahlen muss (ich denke darauf wollte Cary2000 raus) - das ist also nicht in jedem Falls so - im Gegenteil, die Chance dass es in etwa gleich ist wie unverheiratet liegt bei 60%, dass es sogar verheiratet besser ist liegt bei 33% und die Strafe gibts bei nur etwa 7%.
Ansonsten sehe ich keine finanziellen Unterschiede (nur ein paar, die man nach meiner Meinung ungerechtfertigt, über eine Art von "Betrug" erhält - gewisse Unterstützungsbeiträge die eigentlich für wirklich schlechtverdienende gelten).
Aber wenn banane schreibt, grad jetzt nicht heiraten - dann versteh ich es nicht... (ausser die Beziehung hapert - dann ist es klar, dass man nicht noch vorher heiratet)...

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Re: Absicherung für unverheiratete Paare
Ich bezahle seit der Hochzeit massiv mehr steuern. Muss ehrlich sein. Im Nachhinein würde ich das Geld lieber auf ein Konto schmeissen. Hätte definitiv einiges mehr davon.
- Cary2000
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Re: Absicherung für unverheiratete Paare
@ups
Ich will hauptsächlich auf die plafonierte Rente hinaus, wenn beide die volle Rente zu Gute hätten, macht das ganz schön viel aus! Ob und wie sehr es bei den Steuern eine Rolle spielt, hängt natürlich von den Einkommen und vom Wohnkanton ab. Soweit ich weiss (bin nicht ganz sicher) berücksichtigen die häufig publizierten Zahlen, die du erwähnst Paare ohne Kinder. Mit Kindern macht das schnell mal einen Unterschied, ob der mit dem höheren Einkommen als alleinerziehender besteuert wird oder beide als Ehepaar mit Kindern. Von der Hochzeit profitieren ja hauptsächlich Familien, bei denen der Partner nichts oder nur wenig zum Haushaltseinkommen beisteuert.
Natürlich tönt es komplizierter als eben auf's Standesamt zu gehen, aber wenn man sich mal hinsetzt ist auch alles in 1-2h erledigt.
Ich will hauptsächlich auf die plafonierte Rente hinaus, wenn beide die volle Rente zu Gute hätten, macht das ganz schön viel aus! Ob und wie sehr es bei den Steuern eine Rolle spielt, hängt natürlich von den Einkommen und vom Wohnkanton ab. Soweit ich weiss (bin nicht ganz sicher) berücksichtigen die häufig publizierten Zahlen, die du erwähnst Paare ohne Kinder. Mit Kindern macht das schnell mal einen Unterschied, ob der mit dem höheren Einkommen als alleinerziehender besteuert wird oder beide als Ehepaar mit Kindern. Von der Hochzeit profitieren ja hauptsächlich Familien, bei denen der Partner nichts oder nur wenig zum Haushaltseinkommen beisteuert.
Natürlich tönt es komplizierter als eben auf's Standesamt zu gehen, aber wenn man sich mal hinsetzt ist auch alles in 1-2h erledigt.