@eliana: naja, deinem mann gehts vielleicht nicht anders als dir - es ist schliesslich SEIN kind genauso wie deines, auch wenn du die bist die schwanger war Ich finde das Argument mit der SS ein bisschen fies, da machen die Männer immer zweiter bevor die Diskussion überhaupt aufkommt... so im Sinne von Gleichberechtigung und so
Aber schoefli hat recht: klärt es mal ab wie es mit dem Namensrecht im land deines mannes aussieht, sofern er die Staatsangehörigkeit noch hat. ich bin auch Ausländerin und wir wurden bei der Hochzeit über beide Namensrechte aufgeklärt: die aus der schweiz und die aus meinem heimatland - wir konnten dann wählen welches recht zur Anwendung kommt.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Meine Kinder heissen auch nicht so wie ich. Das stört mich nicht und gab auch noch nie Probleme. Das ist heutzutage doch völlig normal. Und wenn mir die Kinderärztin Frau Müller und nicht Frau Meier sagt, ist mir das völlig egal. Ich höre auf beides.
Ich kann dir zum neuen Namensrecht keine Auskunft geben. Wir haben vorher geheiratet. Ich habe meinen Namen behalten und die Kinder heissen so wie mein Mann. Um meinen Namen als Familiennamen nehmen zu dürfen hätten wir noch ein Gesuch schreiben müssen und das wollten wir nicht (so wichtig ist mir mein Name nicht). Im Grossen und Ganzen ist der andere Nachname kein Problem, manchmal muss ich einfach erklären, dass ich anders heisse als die Kinder. In der Schule werde ich zuerst auch mal mit dem Nachname der Kinder angesprochen. Das ist für mich aber kein Problem. Beim Arzt melde ich einfach die Kinder mit vollem Namen an, dann suchen sie die Kinder auch nicht unter meinem Nachnamen.
Farbmaus hat geschrieben:In den letzten jahren musste bei der zivilen hochzeit bereits abgegeben werden wie die kinder heissen werden. Musstet ihr dies auch schon?
Doppelnamen bekommen die kinder selten.
Alle fälle die ich kenne haben die kinder den namen des vaters bekommen, quasi als "entschädigung" weil die frau den namen schon nicht annehmen wollte.
Das ist dann aber eine doofe Haltung. Warum muss die Frau entschädigen, wenn sie ihren Namen behält und der Mann nicht?
AnnaMama
Wir hätten auch ein Gesuch schreiben müssen, wenn mein Name der Familienname gewesen wäre. Dazu wäre noch eine Bearbeitungsgebühr gekommen (glaub 400 Stutz). Das empfand ich als diskriminierend.
Gedanken zur Namenswahl
Wir haben uns für den Familiennnamen des Mannes entschieden, weil es für uns gegen aussen einfacher ist. Und ich konnte meinen Ledignamen vorne dran stellen und heisse offiziell "Berger Huber"... So habe ich den Namen von meinen Kinder offiziell als Zweitnamen im Pass. War für uns so okee...