Corona-Virus Teil 8
Moderator: conny85
Re: Corona-Virus Teil 8
@dede: natürlich ist der Schutz nie 100% sicher. Das gilt aber auch für alle anderen Impfungen, oder nicht? Deswegen alles in Frage stellen und sagen 2x Arm hingehalten zu haben heisst gar nichts, find ich einfach unverhältnismässig.
2008, 2010, 2013
Re: Corona-Virus Teil 8
So wurde dies bei unserer Tochter gemacht, zumindest bei vielen, nicht allen Lehrer/innen. Die Unterlagen sind eh online. Vorteil von BYOD-Klassen

Zuletzt geändert von enjel am Do 13. Mai 2021, 23:34, insgesamt 1-mal geändert.
Manche Ohren haben Wände. (Robert Lembke)
Re: Corona-Virus Teil 8
Sorry, Du kennst das System in Zürich nicht. Je nach Phase der Probezeit ist eine 7-tägige Abwesenheit wirklich schwierig zu bewältigen. Und nein, Online Unterricht gibt es zumindest am Gymi meiner Kinder nicht. Es ist offenbar technisch nicht möglich, alle Unterrichtsstunden über Teams zu übertragen für diejenigen in Quarantäne oder Isolation. Man mag das hinterfragen, aber es ist Fakt.
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)
- mariposa_2
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Re: Corona-Virus Teil 8
dede hat geschrieben: ↑Do 13. Mai 2021, 22:23Die Titerbestimmungen werden zwar immer wieder gemacht. Die Aussagekraft dieser Titerbestimmungen ist aber in der medizinischen Fachwelt sehr umstritten. Die Titerbestimmung kann die Immunität nicht beweisen.
das Problem ist mehr, dass diese Titerbestimmungen nicht finanziert werden und breit eingesetzt werden. Irgendwann sind dann die meisten geimpft und es wird schwierig sein in ein paar Monaten/Jahren nachzuvollziehen, wie sich die AK entwickelt haben bei den genesenen im Unterschied zu den geimpften.
Die Titerbestimmungen beim Hepatitis B haben einen versicherungsmedizinischen Hintergrund und sind kein Beweis für eine Immunität. Eine Veränderungen des Titers nach Kontakt mit Hepatits B wird dann versicherungsmedizinisch als "Beweis für den Kontakt während der Arbeitszeit" benutzt und die Versicherung wird dann zahlungspflichtig. Deshalb wird bei Eintritt eine Titerbestimmung verlangt.
sorry dass kann so nicht stimmen..es ist nicht ungewöhnlich gerade bei HepB, einen hohen Titer mit z.B. >1000 anzugeben. Da wird es dann schwierig nachzuvollziehen, ob der Titer höher geworden ist in der Zwischenzeit.
Ausserdem ist es nicht ungewöhnlich, dass sich Titer verändern (erhöhen). Gerade bei Frauen die mehrere Male Schwanger sind, kann man oft beobachten, dass die gemessenen AK (z.B. Röteln) bei der zweiten Schwangerschaft höher sind. Und ja, das spricht für einen stattgefundenen Kontakt (in der Zwischenzeit).
Und genau so ist es mit den AK bei C. (Wobei da auch versch. gemessen werden). Ein Titer, egal wie hoch, spricht für einen stattgefundenen Kontakt, genau so wie ein pcr Test. Nicht mehr und nicht weniger. Weshalb der Titer nach C. nicht mit einbezogen wird ist mir ein Rätsel.
Für die Studien für die C. Impfung wurden u.a. auch die AK gemessen (oder glaubst du man hat die geimpften bewusst angesteckt und ist so auf die 95% Wirksamkeit gekommen). Weshalb sollte das jetzt in der "medizinischen Fachwelt" (die übrigens in sehr vielen "Zweigen" aufgeteilt ist und in der noch lange nicht alle deiner Meinung sind) keine Bedeutung mehr haben?
Edit: wobei ich den PCR Test, den ich sonst genial finde, jedoch wie er im Moment für C. eingesetzt wird, sehr bemängle. Aber das ist ein anderes Thema.
Chline Buddha 2017
Re: Corona-Virus Teil 8
das hatte ich mich eben gefragt, wie sie auf die wirksamkeit der impfung kommen, bzw wie das getestet wird. das heisst mein sohn hat das gefragt. ob man die leute dann extra ansteckt. tut man also nicht ?
es ist doch aber so, dass mega viele die nachweislich covid hatten keinen positiven ak-test haben, unter anderem deshalb sei dieser nicht aussagekräftig.
ein positiver antikörpertest ist bisher nichts wert, meine mitarbeiterin hatte covid vor mehr als einem jahr, wurde damals nicht getestet, hat antikörper, der arzt meinte sie solle trotzdem zwei mal impfen das sei ja ewig her und gelte nichts mehr.
andere leute im impfzentrum mussten aber nicht nachweisen dass sie covid hatten, nur ankreuzen und erhielten somit nach 1x impfen den impfpass. wenn sich das herum spricht, werden wohl auch einige davon gebrauch machen.
es ist doch aber so, dass mega viele die nachweislich covid hatten keinen positiven ak-test haben, unter anderem deshalb sei dieser nicht aussagekräftig.
ein positiver antikörpertest ist bisher nichts wert, meine mitarbeiterin hatte covid vor mehr als einem jahr, wurde damals nicht getestet, hat antikörper, der arzt meinte sie solle trotzdem zwei mal impfen das sei ja ewig her und gelte nichts mehr.
andere leute im impfzentrum mussten aber nicht nachweisen dass sie covid hatten, nur ankreuzen und erhielten somit nach 1x impfen den impfpass. wenn sich das herum spricht, werden wohl auch einige davon gebrauch machen.
chline brüeder okt 07
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Re: Corona-Virus Teil 8
@tiwa ich weiss nicht wie man die Studien gemacht hat. Aber AK haben da sicher eine Rolle gespielt. Ich meinte sie haben auch so Vergleichsgruppen aufgestellt.
Ja diejenigen, die gesund positiv getestet wurden werden wsh. keine AK gebildet haben.
Diejenigen die erkrankt sind i.d.R. schon. Die geimpften bilden sehr hohe Titer.
Ich habe aber keine Studie gemacht. Das ist nur das, was ich berufsbedingt sehe.
Ja diejenigen, die gesund positiv getestet wurden werden wsh. keine AK gebildet haben.
Diejenigen die erkrankt sind i.d.R. schon. Die geimpften bilden sehr hohe Titer.
Ich habe aber keine Studie gemacht. Das ist nur das, was ich berufsbedingt sehe.
Chline Buddha 2017
Re: Corona-Virus Teil 8
Wie gefährlich stufst du denn eine Covid-Infektion ein? Und: ein halbwegs normal tickender Mensch weiss eigentlich, dass man, wenn man Symptome hat (egal ob Erkältung, Grippe oder weiss der Geier was), zu Hause bleibt und sich nicht an Grossanlässen rumzutreiben hat... Ich denke, es wäre an der Zeit, dass wir dieses Virus nicht als DIE GEFAHR schlechthin sehen, sondern lernen, damit umzugehen - genau so wie wir es mit der jährlich wiederkehrenden Grippe ja auch tun.dede hat geschrieben: ↑Do 13. Mai 2021, 22:58 Deshalb ist es trotz Impfung/ Erkrankung/ Testung wichtig, dass sich Kranke auch in den nächsten Jahren zurückhaltend verhalten. Die Idee, ich bin geimpft und die anderen sind geimpft, also ist es nicht Covid und ich kann trotz Symptome an alle Feste ohne zusätzlichen Schutz und kann niemanden anstecken....das ist fahrlässig und stimmt so nicht. Der Einzelne weiss nicht, ob er Impfversager ist oder nicht. Und auch die Titerbestimmung hat keine genügend hohe Aussagekraft. Eine Restunsicherheit bleibt immer bestehen. Dessen müssen wir uns schon bewusst sein.
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.
Re: Corona-Virus Teil 8
Ich kann bzgl. medizinischen Parametern nicht mitreden, möchte aber etwas zur Hepatitis-B-Impfung sagen. dede hat Recht mit der Aussage, dass die Titerbestimmung bei med. Fachpersonal einen versicherungstechnischen Hintergrund hat. Wir verlangen bei all unseren medizinischen Angestellten die Hep-B-Titerbestimmung. Wenn sie einmal im Leben über 100 ist, ist gut, wenn sie darunter ist, muss nachgeimpft werden. Wenn wir das nicht machen und jemand steckt sich mit Hepatitis-B an, gibt das intensive Diskussionen mit der Unfallversicherung (darüber laufen Berufskrankheiten), ob die Ansteckung wirklich während der Arbeit stattgefunden hat.
Gerade die Hepatitis-B-Impfung ist ein gutes Beispiel, was der Arbeitgeber an Impfungen verlangen darf. Das St. Galler Kantonsspital hat 2006 eine Angestellte entlassen, die sich nicht gegen Hepatitis B impfen lassen wollte. Dieser Entscheid wurde dann vom St. Galler Verwaltungsgericht gestützt. Sie haben ausdrücklich gesagt, dass es keine Impfpflicht gibt, aber sehr wohl das Recht des Arbeitgebers zu sagen: "Wenn du bei uns arbeiten möchtest, musst du dich gegen Hepatits B impfen lassen." Die freie Wahl des Arbeitnehmers für oder gegen eine Impfung ist damit nicht tangiert. Für alle Interessierten hier noch einen Artikel zu diesem Thema aus der Schweizerischen Ärztezeitung:
https://saez.ch/journalfile/view/articl ... df/rsrc/jf
Mich interessiert diese Diskussion v.a. auch aus arbeitsrechtlicher Sicht und ich bin überzeugt, dass es zur COVID-Impfung noch einen Bundesgerichtsentscheid geben wird. Nun sind viel mehr Betriebe von dieser Frage betroffen. Kann das Malergeschäft sagen, ich stelle nur geimpfte Mitarbeitende an? In der Logik des St. Galler Entscheides kann es das. Gerade im Gesundheitsbereich kommt auch bei der COVID-Impfung noch ein versicherungsrechtlicher Aspekt dazu: Unsere Unfallversicherung hat COVID-Fälle beim medizinischen Personal als Berufskrankheit anerkannt. Das bringt taggeldmässig einen kleinen Vorteil, ist aber vor allem relevant, wenn es jemand schlimm erwischt (was glücklicherweise nicht geschehen ist). Da die Unfallversicherung auch eine Rente versichert, setzt sie alles daran, dass die Person wieder ins Arbeitsleben integriert wird. Mit der Unfallversicherung muss man nie diskutieren, ob sie noch zwei Wochen Reha mehr bezahlt oder nicht. Es ist alles billiger, wie einem 35jährigen Arzt 30 Jahre lang eine Rente zu bezahlen. Was ist aber, wenn der Arzt sich weigert, sich gegen COVID zu impfen und dann schwer erkrankt? Übernimmt dann die Unfallversicherung auch? Von dem her: Das wird noch seeehr interessante Gerichtsurteile geben, übrigens ganz grundsätzlich rund um COVID. Viele Aspekte dieser Pandemie sind neu und es liegen noch keine Gerichtsurteile vor.
EDIT: Das ist noch eine ziemlich aktuelle juristische Abhandlung zur COVID-Impfung https://lawstyle.ch/impfzwang-am-arbeit ... ertraegen/
Gerade die Hepatitis-B-Impfung ist ein gutes Beispiel, was der Arbeitgeber an Impfungen verlangen darf. Das St. Galler Kantonsspital hat 2006 eine Angestellte entlassen, die sich nicht gegen Hepatitis B impfen lassen wollte. Dieser Entscheid wurde dann vom St. Galler Verwaltungsgericht gestützt. Sie haben ausdrücklich gesagt, dass es keine Impfpflicht gibt, aber sehr wohl das Recht des Arbeitgebers zu sagen: "Wenn du bei uns arbeiten möchtest, musst du dich gegen Hepatits B impfen lassen." Die freie Wahl des Arbeitnehmers für oder gegen eine Impfung ist damit nicht tangiert. Für alle Interessierten hier noch einen Artikel zu diesem Thema aus der Schweizerischen Ärztezeitung:
https://saez.ch/journalfile/view/articl ... df/rsrc/jf
Mich interessiert diese Diskussion v.a. auch aus arbeitsrechtlicher Sicht und ich bin überzeugt, dass es zur COVID-Impfung noch einen Bundesgerichtsentscheid geben wird. Nun sind viel mehr Betriebe von dieser Frage betroffen. Kann das Malergeschäft sagen, ich stelle nur geimpfte Mitarbeitende an? In der Logik des St. Galler Entscheides kann es das. Gerade im Gesundheitsbereich kommt auch bei der COVID-Impfung noch ein versicherungsrechtlicher Aspekt dazu: Unsere Unfallversicherung hat COVID-Fälle beim medizinischen Personal als Berufskrankheit anerkannt. Das bringt taggeldmässig einen kleinen Vorteil, ist aber vor allem relevant, wenn es jemand schlimm erwischt (was glücklicherweise nicht geschehen ist). Da die Unfallversicherung auch eine Rente versichert, setzt sie alles daran, dass die Person wieder ins Arbeitsleben integriert wird. Mit der Unfallversicherung muss man nie diskutieren, ob sie noch zwei Wochen Reha mehr bezahlt oder nicht. Es ist alles billiger, wie einem 35jährigen Arzt 30 Jahre lang eine Rente zu bezahlen. Was ist aber, wenn der Arzt sich weigert, sich gegen COVID zu impfen und dann schwer erkrankt? Übernimmt dann die Unfallversicherung auch? Von dem her: Das wird noch seeehr interessante Gerichtsurteile geben, übrigens ganz grundsätzlich rund um COVID. Viele Aspekte dieser Pandemie sind neu und es liegen noch keine Gerichtsurteile vor.
EDIT: Das ist noch eine ziemlich aktuelle juristische Abhandlung zur COVID-Impfung https://lawstyle.ch/impfzwang-am-arbeit ... ertraegen/
sie 2009
er 2010
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Re: Corona-Virus Teil 8
@Malaga1, wieso läuft eine Covid-Erkrankung über die Unfallversicherung? Der Unfallbegriff ist doch gar nicht erfüllt, oder irre ich?
Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper.
Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper.
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Re: Corona-Virus Teil 8
@Moreen: Beim medizinischen Personal läuft das unter Berufskrankheit und Berufskrankheit ist ebenfalls durch die Unfallversicherung abgedeckt. https://www.weka.ch/themen/personal/soz ... bezahlung/ Ich musste unserer Unfallversicherung auch etwas auf die Sprünge helfen, sie haben dann aber anstandslos bezahlt. Es wurde aber auch mal in der Presse herumgereicht, dass es Versicherer gibt, die die COVID-Erkrankung nicht mal bei Personal der Intensivpflege übernommen haben.
All diese Fragen sind arbeitsrechtlich alles andere wie trivial und zurzeit ist noch so sehr vieles unklar, weil die Rechtssprechung fehlt.
All diese Fragen sind arbeitsrechtlich alles andere wie trivial und zurzeit ist noch so sehr vieles unklar, weil die Rechtssprechung fehlt.
Zuletzt geändert von Malaga1 am Fr 14. Mai 2021, 08:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Corona-Virus Teil 8
@malaga ja genau der Hep B Titer muss 1x im Leben einen gewissen Wert übersteigen. Dann gilt man als immun. Er wird dann aber nicht mehr nachgemessen um eine Anateckung trotz Impfung zu bestätigen. Das wollte ich damit sagen.
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Re: Corona-Virus Teil 8
@Berlin: Ganz genau...
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Re: Corona-Virus Teil 8
@Malaga1, ah ok - danke für die Erklärung...
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Re: Corona-Virus Teil 8
Aber wir wissen doch nun, dass die Covid Symptome viel viel milder sein können wie bei einer Grippe. Bleibst du echt wegen jedem Schnupfen oder leichten Halsschmerzen (wenn du dich sonst bestens fühlst) zuhause? Finde das nicht wirklich umsetzbar.Moreen hat geschrieben: ↑Fr 14. Mai 2021, 07:37Wie gefährlich stufst du denn eine Covid-Infektion ein? Und: ein halbwegs normal tickender Mensch weiss eigentlich, dass man, wenn man Symptome hat (egal ob Erkältung, Grippe oder weiss der Geier was), zu Hause bleibt und sich nicht an Grossanlässen rumzutreiben hat... Ich denke, es wäre an der Zeit, dass wir dieses Virus nicht als DIE GEFAHR schlechthin sehen, sondern lernen, damit umzugehen - genau so wie wir es mit der jährlich wiederkehrenden Grippe ja auch tun.dede hat geschrieben: ↑Do 13. Mai 2021, 22:58 Deshalb ist es trotz Impfung/ Erkrankung/ Testung wichtig, dass sich Kranke auch in den nächsten Jahren zurückhaltend verhalten. Die Idee, ich bin geimpft und die anderen sind geimpft, also ist es nicht Covid und ich kann trotz Symptome an alle Feste ohne zusätzlichen Schutz und kann niemanden anstecken....das ist fahrlässig und stimmt so nicht. Der Einzelne weiss nicht, ob er Impfversager ist oder nicht. Und auch die Titerbestimmung hat keine genügend hohe Aussagekraft. Eine Restunsicherheit bleibt immer bestehen. Dessen müssen wir uns schon bewusst sein.
@Antikörperdiskussion: zeigt mir wie komplex die Geschichte ist und man nicht jede Aussage zur Wirksamkeit oder Unwirksamkeit hier im Forum einfach für die Wahrheit verkaufen oder ansehen soll.
2008, 2010, 2013
Re: Corona-Virus Teil 8
@Neonova, da ich selbstständig erwerbend bin und keinen direkten Kundenkontakt habe (läuft alles online) darf ich es mir erlauben, auch bei Krankheitssymptomen zu arbeiten (so ich denn überhaupt je krank werde, ich war schon seit x Jahren nicht mehr krank oder Erkältet). Allerdings würde ich ganz gewiss nicht unter Leute gehen, wenn ich krank bin, das versteht sich für mich von selbst. So wie ich @dede verstanden habe, schrieb sie von solchen, die trotz Symptomen zum Feiern rausgehen - also unvorsichtig sind.
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Re: Corona-Virus Teil 8
Krank sein definiert aber auch nicht jeder gleich. Wo zieht man da die Grenze? Viele können nicht wegen einer leicht laufenden Nase oder einem kratzenden Hals oder 3x am Tag husten zuhause bleiben. Ich frag mich, wie das konkret funktionieren soll, bei leichten (!)Symptomen, ohne Tests, mein ich. Oder würdest du die Tests beibehalten?Moreen hat geschrieben: ↑Fr 14. Mai 2021, 08:49 @Neonova, da ich selbstständig erwerbend bin und keinen direkten Kundenkontakt habe (läuft alles online) darf ich es mir erlauben, auch bei Krankheitssymptomen zu arbeiten (so ich denn überhaupt je krank werde, ich war schon seit x Jahren nicht mehr krank oder Erkältet). Allerdings würde ich ganz gewiss nicht unter Leute gehen, wenn ich krank bin, das versteht sich für mich von selbst. So wie ich @dede verstanden habe, schrieb sie von solchen, die trotz Symptomen zum Feiern rausgehen - also unvorsichtig sind.
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Re: Corona-Virus Teil 8
@Neonova, ganz ehrlich: ich würde mir einen entspannteren Umgang mit dem Coronavirus wünschen! Die, welche Angst vor einer Erkrankung haben oder aus beruflichen Gründen dem Virus stärker ausgesetzt sind, lassen sich impfen und/oder meiden Menschenansammlungen, so gut es eben geht. Wie @tukki schon schrieb: irgendwann werden wohl alle mit diesem Virus in Berührung kommen; der Körper lernt, damit unzugehen, genauso wie mit dem Influenzavirus.
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Re: Corona-Virus Teil 8
Da widersprech ich auch gar nicht. Aber es ist meiner Meinung nach unrealistisch zu glauben, dass alle wegen einem Schnupfen oder anderen milden Symptomen zuhause bleiben können, wie scheinbar jeder halbwegs normal tickende Mensch
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Re: Corona-Virus Teil 8
@Neonova, die Rede war primär von Feste feiern (siehe dedes Beitrag und meine Antwort darauf)
und nicht davon, von der Arbeit fern zu bleiben. Wie gesagt: wer Angst vor einer Ansteckung hat, hat die Möglichkeit, sich regelmässig impfen zu lassen, genau wie bei Grippe.

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Re: Corona-Virus Teil 8
Ok. Ich hatte tatsächlich gedacht, du meinst generell „unter Leute gehen“.
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