Selber kündigen oder kündigen lassen
Moderator: conny85
Selber kündigen oder kündigen lassen
Hallo zusammen
Was sieht für einen zukünftigen AG besser aus?
Was sieht für einen zukünftigen AG besser aus?
Zuletzt geändert von blume87 am Di 4. Jun 2024, 21:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Selber kündigen oder kündigen lassen
Fürs RAV wärs besser, wenn du gekündigt wirst, du bekommst dann weit weniger Einstelltage - allerdings spielt das keine Rolle wenn du dich dort gar nicht melden willst.
Inwiefern sollte denn ein potentieller neuer AG erfahren ob du gekündigt hast oder gekündigt wurdest? Normalerweise wird dies (wenn überhaupt) im Interview angesprochen und dann kannst du ja erklären was die Gründe waren.
Inwiefern sollte denn ein potentieller neuer AG erfahren ob du gekündigt hast oder gekündigt wurdest? Normalerweise wird dies (wenn überhaupt) im Interview angesprochen und dann kannst du ja erklären was die Gründe waren.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Selber kündigen oder kündigen lassen
Wie sonrie sagt, der neue Arbeitgeber sieht ja nicht ob dir gekündigt wurde oder ob du gekündigt hast… es wäre nur fürs RAV von Vorteil wenn du nicht selber kündigst
Re: Selber kündigen oder kündigen lassen
Aber im Zeugnis wäre es schon ersichtlich. Die Formulierung ist anders, ob selber gekündigt oder gekündigt worden.
Re: Selber kündigen oder kündigen lassen
Das könnte man ja mit dem Arbeitgeber absprechen, dass ein neutraler Schlusssatz gewählt wird (wir danken Frau XY bla bla und wünschen ihr alles Gute).
Re: Selber kündigen oder kündigen lassen
Ich würde kündigen lassen und dann wird wohl ein Satz wegen Umstrukturierung im Arbeitszeugnis drin stehen. Du weisst ja nicht, per wann Du eine neue Stelle findest. Wenn die Pause lange ist, finde ich es besser, wenn Du die alte Stelle unverschuldet verloren hast.
Meitli 12/05
Bueb 06/07
Bueb 06/07
Re: Selber kündigen oder kündigen lassen
Im zeugnis steht hoffentlich der wahre Grund für die Kündigung (höheres Pensum seitens AG gewünscht).
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Re: Selber kündigen oder kündigen lassen
Es gibt auch die Zwischenlösung. Ich würde einen Auflösungsvertrag machen.
In diesem kann dann der Schlusssatz im Arbeitszeugnis festgelegt werden (zB "... verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir danken ihr/ihm für die geleisteten guten Dienste und wünschen ihr/ihm für die berufliche und private Zukunft alles Gute.") und es könnte auch die Kommunikation gegenüber dem RAV bestimmt werden, wenn dies notwendig werden würde (dass der Vertrag nicht wegen Verschulden der Arbeitnehmerin aufgelöst wurde, sondern wegen der Pensumserhöhung).
Eine weitere Frage: Wie lange ist die Kündigungsfrist? Es ist zu bedenken, dass du im Fall einer längeren Krankheit während der Kündigungsfrist nur bei Arbeitgeberkündigung Schutz in dem Sinn bekommst, dass der Auflösungszeitpunkt nach hinten geschoben würde. Bei Arbeitnehmerkündigung und Vereinbarung gilt dies nicht.
Ich würde mich auf jeden Fall dagegen aussprechen, dass der Kündigungsgrund (20% vs 60%) so explizit im Schlusszeugnis genannt wird. Das könnte von zukünftigen Arbeitgebern als "red Flag" gesehen werden, die als mangelnde Flexibilität oder mangelnder Einsatz gesehen werden könnte. Besonders wenn du dich später mal auf ein höheres Pensum bewirbst, dann könnte es komisch klingen, wenn im Zeugnis sinngemäss steht, "sie wollte nur 20% arbeiten". Lieber eine allgemeine Formulierung wie oben.
In diesem kann dann der Schlusssatz im Arbeitszeugnis festgelegt werden (zB "... verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir danken ihr/ihm für die geleisteten guten Dienste und wünschen ihr/ihm für die berufliche und private Zukunft alles Gute.") und es könnte auch die Kommunikation gegenüber dem RAV bestimmt werden, wenn dies notwendig werden würde (dass der Vertrag nicht wegen Verschulden der Arbeitnehmerin aufgelöst wurde, sondern wegen der Pensumserhöhung).
Eine weitere Frage: Wie lange ist die Kündigungsfrist? Es ist zu bedenken, dass du im Fall einer längeren Krankheit während der Kündigungsfrist nur bei Arbeitgeberkündigung Schutz in dem Sinn bekommst, dass der Auflösungszeitpunkt nach hinten geschoben würde. Bei Arbeitnehmerkündigung und Vereinbarung gilt dies nicht.
Ich würde mich auf jeden Fall dagegen aussprechen, dass der Kündigungsgrund (20% vs 60%) so explizit im Schlusszeugnis genannt wird. Das könnte von zukünftigen Arbeitgebern als "red Flag" gesehen werden, die als mangelnde Flexibilität oder mangelnder Einsatz gesehen werden könnte. Besonders wenn du dich später mal auf ein höheres Pensum bewirbst, dann könnte es komisch klingen, wenn im Zeugnis sinngemäss steht, "sie wollte nur 20% arbeiten". Lieber eine allgemeine Formulierung wie oben.
Re: Selber kündigen oder kündigen lassen
Ja, also Kündigungsgrund im AZ finde ich ganz schräg mit dem Pensum, würde ich davon abraten. Ich würde zumindest jemand mit diesem Zeugnis nicht unbedingt zum Gespräch einladen, wenn ich eine 60% Stelle zu besetzen habe.
Re: Selber kündigen oder kündigen lassen
So wie ich die TE verstanden habe sucht sie ja nur was niedrigprozentiges.
Ich würde im Zeugnis überhaupt nichts schreiben warum das Arbeitsverhaeltnis nicht mehr besteht und wer es beendet hat, aber falls doch, sollte dort zumindest die Wahrheit stehen, also dass es nichts mit der Leistung zu tun hatte sondern eben aufgrund struktureller Änderungen oder so.
Ich würde im Zeugnis überhaupt nichts schreiben warum das Arbeitsverhaeltnis nicht mehr besteht und wer es beendet hat, aber falls doch, sollte dort zumindest die Wahrheit stehen, also dass es nichts mit der Leistung zu tun hatte sondern eben aufgrund struktureller Änderungen oder so.
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Re: Selber kündigen oder kündigen lassen
Aber heisst "verlässt uns auf eigenen Wunsch" nicht gerade, dass die Arbeitnehmerin gekündigt hat?Ursi71 hat geschrieben: ↑Fr 17. Mai 2024, 10:29 Es gibt auch die Zwischenlösung. Ich würde einen Auflösungsvertrag machen.
In diesem kann dann der Schlusssatz im Arbeitszeugnis festgelegt werden (zB "... verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir danken ihr/ihm für die geleisteten guten Dienste und wünschen ihr/ihm für die berufliche und private Zukunft alles Gute.") und es könnte auch die Kommunikation gegenüber dem RAV bestimmt werden, wenn dies notwendig werden würde (dass der Vertrag nicht wegen Verschulden der Arbeitnehmerin aufgelöst wurde, sondern wegen der Pensumserhöhung).
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Re: Selber kündigen oder kündigen lassen
Nicht unbedingt: In einer Vereinbarung kann man zB in der ersten Ziffer schreiben, "Mit Unterzeichnung der Vereinbarung kündigt X (Arbeitnehmer) das Arbeitsverhältnis per 00.00.2024". Das ist auf eigenen Wunsch, was sich im Zeugnis gut macht.Meitlimami84 hat geschrieben: ↑So 19. Mai 2024, 11:37Aber heisst "verlässt uns auf eigenen Wunsch" nicht gerade, dass die Arbeitnehmerin gekündigt hat?Ursi71 hat geschrieben: ↑Fr 17. Mai 2024, 10:29 Es gibt auch die Zwischenlösung. Ich würde einen Auflösungsvertrag machen.
In diesem kann dann der Schlusssatz im Arbeitszeugnis festgelegt werden (zB "... verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir danken ihr/ihm für die geleisteten guten Dienste und wünschen ihr/ihm für die berufliche und private Zukunft alles Gute.") und es könnte auch die Kommunikation gegenüber dem RAV bestimmt werden, wenn dies notwendig werden würde (dass der Vertrag nicht wegen Verschulden der Arbeitnehmerin aufgelöst wurde, sondern wegen der Pensumserhöhung).
Wenn dann auch noch die Kommunikation gegenüber dem RAV geregelt wird, (ZB "Auf entsprechenden Wunsch bestätigt (Arbeitgeber) zu Handen der Arbeitslosenversicherung schriftlich, dass er ihr gekündigt hätte, falls (Arbeitnehmerin) nicht selber gekündigt hätte"), hat die Arbeitnehmerin beide Vorteile: den vorteilhaften Schlusssatz im Zeugnis und weniger Einstelltage bei der Kasse.
Re: Selber kündigen oder kündigen lassen
In jedem Fall kündigen lassen. Nein es sieht nicht schlecht aus, du wurdest aus nachvollziehbaren Gründen und nicht aufgrund schlechten Verhalten oder ungenügende Arbeitsleistung gekündigt. Ein Arbeitgeber darf dir keine Falschinformationen oder negative Formulierungen in das Zeignis schreiben.
Falls du doch auf die Arbeitslosenversicherung angewiesen bist, hast du maximal 10 Sperrtage / bei unterhaltspflichtigen Eltern 5 Tage.
Bei eigener Kündigung sind es bis zu 60 Tage, was 3 Monaten entspricht (da ein Monat mit 20 -21 Arbeitstagen berechnet wird).
Einem zukünftigen Arbeitgeber darf man, falls dieser nach dem Grund des Verlusts der Stelle fragt ruhig sagen, dass der alte Arbeitgeber das entsprechende Pensum nicht mehr anbieten wollte / konnte.
Eine Kündigung deinerseits, könnte von einem Arbeitgeber als impulsiv gewertet werden und in der Wahrnehmung als negativ angesehen werden.
Falls du doch auf die Arbeitslosenversicherung angewiesen bist, hast du maximal 10 Sperrtage / bei unterhaltspflichtigen Eltern 5 Tage.
Bei eigener Kündigung sind es bis zu 60 Tage, was 3 Monaten entspricht (da ein Monat mit 20 -21 Arbeitstagen berechnet wird).
Einem zukünftigen Arbeitgeber darf man, falls dieser nach dem Grund des Verlusts der Stelle fragt ruhig sagen, dass der alte Arbeitgeber das entsprechende Pensum nicht mehr anbieten wollte / konnte.
Eine Kündigung deinerseits, könnte von einem Arbeitgeber als impulsiv gewertet werden und in der Wahrnehmung als negativ angesehen werden.
Re: Selber kündigen oder kündigen lassen
Ich finde strukturbedingte Kündigingen durch den Arbeitgeber nicht schlechter wie auf eigenen Wunsch. Wenn man danach lange nichts findet, finde ich das erste besser. Beim zweiten sieht es so aus, wie man einfach so ins blaue gekündigt hat oder bewusst eine Zeit lang nicht arbeiten wollte, weil man z.Bsp. mit Arbeit und Familie überfordert war.
Meitli 12/05
Bueb 06/07
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