ADHS-Abklärung bei Jugendlicher

Die Zeit des Erwachsenwerdens

Moderator: Züri Mami

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Savuti
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Re: ADHS-Abklärung bei Jugendlicher

Beitrag von Savuti »

@nily79: darf ich fragen, wie die Anmeldung bei der IB erfolgt ist? Ich hatte bisher verstanden, dass „nur“ ADHS nicht ausreicht, um IV anerkannt zu sein.
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Joeyita
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Re: ADHS-Abklärung bei Jugendlicher

Beitrag von Joeyita »

Ich habe nicht alles gelesen, kann aber nur betreffend KJPD in Bern und IV-Anerkennung aus eigener Erfahrung vor einem Jahr (damals 8-jähriges Kind) berichten:

- Beim KJPD der UPD wie auch gefühlt bei unzähligen anderen Anlaufstellen erhielten wir die Antwort, dass aktuell ein Aufnahmestopp sei wegen viel zu vielen Anfragen und zu wenig Kapazitäten. Weiss nicht, ob das ein Jahr später gross anders aussieht. Bei der Insel in der Neurologie hätten wir 12 Monate Wartezeit in Kauf nehmen müssen.

- IV- Anerkennung: Eine ADHS-Diagnose per se reicht für eine IV-Anerkennung nicht aus. Ich glaube, hier ist der Schweregrad der Probleme in der Schule ausschlaggebend. Uns hat die Kinderpsychologin, welche die Abklärung gemacht hat, ganz klar gesagt, dass wir keine Chance hätten, weil er kognitiv zu stark sei (für die IV-Anerkennung ist es Voraussetzung, dass die Person über eine durchschnittliche Intelligenz verfügt).
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enjel
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Re: ADHS-Abklärung bei Jugendlicher

Beitrag von enjel »

Apropos IV muss man unterscheiden für welche Leistungen. Wie Joeyita sagt, reicht ADHS für eine Anerkennung als Geburtsgebrechen und somit medizinische Massnahmen meist nicht (da müssen die Merkmale für POS erfüllt sein). Ausserdem müssen da auch bereits Berichte und am besten einen Abklärung vor dem 9. Altersjahr vorliegen.

Hingegen kann es durchaus sein, dass die IV "Berufliche Massnahmen" spricht, das heisst Unterstützung bei der Berufswahl und Ausbildung leistet. Hier ist der Zugang einfacher. Wahrscheinlich meint nily79 diese Leistung.
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Bebu
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Re: ADHS-Abklärung bei Jugendlicher

Beitrag von Bebu »

Kurzer Einschub: Bezüglich IV ist zwischen medizinischen und beruflichen Massnahmen zu unterscheiden. Medizinische Massnahmen werdet ihr für einen Teenager nicht mehr bekommen (laufen eh nur maximal bis 20 Jahre), bei den beruflichen Massnahmen wird individuell abgewogen. Ist die Beeinträchtigung stark, ist die IV meist bemüht, den Teenager bei der Berufswahl zu unterstützten. Für berufliche Massnahmen gibt es eine separate Anmeldung. Es müssen allerdings Berichte seitens Arzt/Psychiater/Psychologe und der Schule eingereicht werden, die die Beeinträchtigungen in Hinblick auf die Berufswahl bestätigen.

Bebu
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Re: ADHS-Abklärung bei Jugendlicher

Beitrag von Bebu »

Ups, mein Post hat sich mit jenem von enjel überschnitten. ;-)

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nily79
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Re: ADHS-Abklärung bei Jugendlicher

Beitrag von nily79 »

Genau, wir haben sie bei der IV angemeldet für berufliche Massnahmen. Diese gelten einfach so lange sie in der Ausbildung ist. Wir mussten dafür den Abklärungsbericht der Psychologin, die Schulzeugnisse und den Lehrvertrag beilegen. Beim Start der Ausbildung war sie schon älter als 18 Jahre. Sie hatte bereits eine Ausbildung angefangen und musste diese abbrechen, was auch mit dem ADHS zu tun hatte. So war es uns wichtig, dass sie für die zweite Chance jede mögliche Unterstützung erhält.
Ausserdem haben wir bereits vorgängig mit einem Berufscoach Kontakt aufgenommen, der uns empfohlen wurde. Dieser meldete sich direkt bei der IV und so ging dann alles sehr schnell. Wir waren nämlich spät dran, weil unsere Psychologin vergessen hat, uns auf diese Möglichkeit hinzuweisen... Für die Berufsschule hat unsere Tochter dann auch noch Nachteilsausgleich beantragt und erhalten.
Nun hoffen wir sehr, dass ihr dies alles hilft und sie ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren kann.

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Savuti
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Re: ADHS-Abklärung bei Jugendlicher

Beitrag von Savuti »

Alles klar, danke für die Klärung.
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babali
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Re: ADHS-Abklärung bei Jugendlicher

Beitrag von babali »

Danke euch allen für eure Rückmeldungen!

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