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Da Du ein Jahr lang gar nicht arbeitest, würde ich entweder heiraten oder Dich von Deinem Partner anstellen lassen. Er zahlt Dir einen monatlichen Lohn und zahlt darauf AHV-Beiträge, etc. Nur wenn Du erwerbstätig bist, kannst Du in die Säule 3a einzahlen.
Ich arbeite 60%, GG arbeitet 80% und wir haben folgendes in die Wege geleitet bzw. bewusst unterlassen.
Unterhaltsverträge: Nach der Geburt mussten wir beides Mal aufs das Jugendsekretariat des Bezirks antraben und die Verträge wurden anschiessend vom Gemeinderat bzw. Vormundschaftsbehörde genehmigt. Stimmen heute nicht mehr, aber es ist nur ein Fötzel, der im Trennungsfall Wichtigkeit hat und dementsprechend aktualisiert werden müsste. Kosten sind keine entstanden.
Gemeinsames Sorgerecht: Haben wir nachträglich nach der Geburt von 2. Kind gemacht. Fast-GG hatte im Herbst 2007 sein Pensum auf 80% reduziert und wollte bei wichtigen zu fällenden Entscheidungen Mitbestimmungsrecht haben.
Konkubinatsvertrag: Haben wir verzichtet. Ich arbeite auch 60% und häufe mir ein Pensionskassenguthaben an und ich werde mein Arbeitspensum in Zukunft nur erhöhen und nicht vermindern.
Finanzen: Wir teilen alle gemeinsamen Auslagen nach einem Schlüssel auf. GG zahlt mehr, da er ein höheres Arbeitspensum hat und dementsprechend mehr verdient.
Säule 2a (Pensionskasse) und Säule 3a: Uns gegenseitig begünstigt.
Testament und Erbvertrag: Verzichtet, da der Hinterbliebene zuviel Erbschaftssteuern bezahlen müsste. Wenn einer von uns stirbt, soll das Vermögen an die Kinder gehen. Wenn sie volljährig sind, können sie allerdings verlangen, dass ihnen die Hälfte des Hauses, welche GG und ich zusammen gekauft haben, ausbezahlt wird.
Todesfall-Lebensversicherung: Verzichtet, Prämien waren zu hoch und man muss ja nicht mit dem schlimmsten rechnen. Da wir nicht verheiratet sind, müsste auf der Todesfall-Leistung viel Erbschaftssteuer abgeliefert werden.
Steuern: Fast-GG profitiert vom Verheirateten-Tarif, da er ein 20%-höheres Pensum hat. Wenn die Steuerrechnungen definitiv sind, teilen wir auch die Steuern nach dem Schlüssel auf. Da ich infolge des Alleinstehendes-Tarifs mehr Steuern zahlen muss, überweist er mit den nach dem Schlüssel ausgerechneten Betrag.
Krankenkassen-Verbilligung für die Kinder: Bekommt der Fast-GG. Wenn wir geheiratet hätten, würden wir für uns gar nichts mehr bekommen und für die Kinder das Minimum.
Absicherung für unverheiratete Paare
Moderator: conny85
Re: Absicherung für unverheiratete Paare
Meitli 12/05
Bueb 06/07
Bueb 06/07