Ich kenne nur die Vorgehensweise der Kantonalbank: meine Schwiegermutter bekam nach dem Tod ihres Mannes nicht mal mehr die AHV ausgezahlt, weil das gemeinsame Konto eingefroren wurde. Sie musste zuerst ein eigenes Konto eröffnen; erst da bekam sie wieder Geld (auch rückwirkend). Sie durfte auch nicht ans gemeinsame Tresorfach ran - auch hierfür braucht es eine Erbbescheinigung...Stünggeli hat geschrieben:moreen: eigentlich ist es genau umgekehrt, die konten die auf einen einzelnamen lauten können nicht mehr bargeld beziehen im todesfall (rechnungen des verstorbenen aber via konto begleichen lassen schon!). konti mit inhaber ehemann und ehefrau werden nicht blockiert, dort kann der überlebende auch barbezüge noch tätigen...
Als mein Mann starb (wir waren getrennt) durfte ich seine laufenden/noch offenen Rechnungen seiner Bank (ebenfalls Kantonalbank) bringen; diese wurden durch die Bank beglichen. Sein Bankkonto konnte ich jedoch erst auflösen, als ich die Erbbescheinigung vorlegen konnte...
Wie gesagt: niemand rechnet mit dem worst case, und doch - vorsorgen ist wohl besser! Vielleicht kannst du ja mal bei deiner Bank abklären, wie sie in einem Todesfall vorgehen würden.