Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Moderator: conny85
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Stillzeit ist bezahlt ja. Aber die Frau kann die Arbeit verweigern (unbezahlt) wenn sie sich nicht wohl fühlt oder nicht in der Lage zu arbeiten.
-
- Vielschreiberin
- Beiträge: 1265
- Registriert: Do 11. Mär 2004, 23:24
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Kanton Zug
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
ok, aber dann ohne lohn. ausserdem finde ich es etwas schade, dass solche artikel missbraucht werden. es geht hier darum, dass die frau der arbeit fernbleiben kann, wenn sie sich nicht dafür in der lage sieht, weil das baby zu viel schreit in der nacht etc. aber schon vom vornherein zu sagen, man wird dann der arbeit fernbleiben, finde ich nicht förderlich.