Kündigung nach SS, Jobsuche

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Samosa
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Kündigung nach SS, Jobsuche

Beitrag von Samosa »

Hallo zusammen

meine Situation:
Ich arbeitete 100% in Zürich und bin nun in Basel zuhause nach der Geburt. Wir sind auf mein Teilzeit Einkommen angewiesen, jedoch wird es mir nicht möglich sein nach Zürich zu pendeln (zumal mein Arbeitgeber auch nicht Teilzeit mit mir rechnet)

Nun, wie schaut die Situation aus? Mein Baby kam anfangs Juli auf die Welt, ich habe ja 2 Monate Kündigungsfrist. Nun möchte ich dass mein Arbeitgeber mir kündet, (damit ich vor der Arbeitslosenkasse besser dastehe) nützt das überhaupt etwas? Ich habe gelesen, dass wenn der Arbeitgeber mir keine Teilzeitstelle anbieten kann, ich selber künden muss...

Hilft da wenigstens ein Schreiben von meinem AG?

Ich werde in Basel eine Teilzeitstelle suchen, wisst ihr ab wann ich mich aktiv dafür bemühen muss? Wann muss ich mit dem Arbeitslosenamt Kontakt aufnehmen?

Ich hoffe jemand kennt sich aus ;) oder war (leider) schonmal in der ähnlichen Situation.

Liebe Grüsse
samosa

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Ups...
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Re: Kündigung nach SS, Jobsuche

Beitrag von Ups... »

1. ... damit ich vor der Arbeitslosenkasse besser da stehe... hhmmm..... nicht gut...
2. Wenn du nicht mehr da arbeiten willst - egal aus welchem Grund - musst du fristgerecht kündigen. Zähle von dem Geburtstag deines Kindes deinen MU dazu (wohl 14 Wochen, ausser dein AG hat eine andere Regelung). Angenommen dein Kind kam am 6. Juli zur Welt - dann musst du nach Ablauf von 14 Wochen am 12. Oktober wieder mit der Arbeit anfangen.
Wenn du 2 Monate Kündigungsfrist hast, hast du die Möglichkeit per Ende August zu kündigen, das würde aber bedeuten, dass du vom 12. Oktober bis Ende Oktober noch Ferien beziehen, Überzeit beziehen, unbezahlt frei oder arbeiten gehen musst.
Ob eine Kündigung auf Ende Juli mit Arbeitsende September möglich ist, weiss ich nicht mal...

3. Wieso wurde das nicht vor deinem MU geklärt?

4. Wenn dir der AG eine Stelle anbietet, dann wirst wohl du kündigen müssen - ein SChreiben des Arbeitgebers wird dir da beim RAV nicht weiterhelfen.

5. FANG SOFORT an Bewerbungen zu schreiben. Wenn du merkst, dass du nicht sofort wieder einen Job hast, dann musst du bereits Bemühungen machen - ich würd auch schon mit dem RAV reden!

Lunida
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Re: Kündigung nach SS, Jobsuche

Beitrag von Lunida »

Dein AG kann Dir erst NACH Ablauf des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubes (d.h. erst nach 16 Wochen - wobei gesetzlich nur 14 bezahlt sind) kündigen - und dann auch nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Das würde für Dich heissen, dass Du rund 4 Monate nach der Geburt nochmals 2 Monate zu Deinen aktuellen Vertragsbedingungen arbeiten gehen müsstest... was Du wahrscheinlich kaum willst (und Dein AG wohl auch nicht). Von daher macht eine Kündigung seitens AG keinen Sinn. Uebliche Vorgehensweise in solchen Fällen: Entweder man macht eine Aufhebungsvereinbarung per Ende Mu-Urlaub im gegenseitigen Einvernehmen oder - wenn der AG das aus irgendeinem Grund nicht will - musst Du (während dem Mu-Urlaub) auf Ende Mu-Urlaub kündigen (natürlich auch die Kündigungsfrist beachten!). Kündigen kannst Du immer nur auf Ende Monat. Falls Dein Mu-Urlaub mitten im Monat endet, müsst Ihr halt schauen, was Ihr mit den verbleibenden 1-2 Wochen macht (Ferien, UBU, etc.), damit Du nicht mehr arbeiten gehen musst (aus diesem Grund wäre eben eine Aufhebungsvereinbarung sinnvoller, da man diese auf jedes Datum machen kann).

So oder so: Lass Dir von Deinem AG ein Schreiben ausstellen, dass er Dir keine passende Teilzeitstelle anbieten konnte. Meistens genügt das, das man keine längere Sperrfrist vom RAV aufgebrummt bekommt. Wenn er das nicht kann/will (gezwungen dazu ist er natürlich nicht), musst Du halt mit dem Arbeitsweg argumentieren. Ob das akzeptiert werden wird, kommt halt etwas drauf an. Grundsätzlich gilt ein Arbeitsweg von 2 Stunden pro Weg als zumutbar. Bei Müttern mit kleinen Kindern ist das RAV da meistens etwas grosszügiger. Aber eben: Ob 1 Std. Arbeitsweg (BS-Zürich) als unzumutbar akzeptiert werden würde (und dabei keine Sperrfrist verursachen würde), kann man nicht sagen - das müsstest Du dann mit Deinem RAV-Berater klären. Von daher wäre eine Bestätigung, dass Dir der AG keine Teilzeitstelle anbieten konnte, sicher von Vorteil.

Ich würde mich an Deiner Stelle sobald als möglich beim RAV melden - spätestens Ende August. Die können Dir dann auch sagen, was Du alles an Dokumenten, Unterlagen liefern musst und ab wann Du Dich aktiv um eine neue Stelle bemühen musst (soviel ich weiss, nach 8 Wochen nach der Geburt - bis dahin gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot).

Ansonsten gleiches Fragezeichen wie bei Samoa: Wieso hast Du all das (wer wann kündigt, Aufhebungsvereinbarung möglich, Bestätigung, etc.) nicht bereits vorgeburtlich mit Deinem AG geklärt? Wäre wichtig gewesen - aber umso mehr musst Du jetzt halt etwas Gas geben. Das RAV hat auch eine Bearbeitungsdauer und wenn Du die nötigen Unterlagen zu spät einreichst, verzögert das unter Umständen die Auszahlung Deines Arbeitslosengeldes. Von daher: Setze Dich sobald als möglich mit Deinem Arbeitgeber in Verbindung und kläre all diese Punkte, damit Du Mitte/Ende August ready fürs RAV bist.

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aylene73
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Kündigung nach SS, Jobsuche

Beitrag von aylene73 »

@ Lunida, du schreibst dass nur auf Ende Monat gekündigt werden kann. Ich habe jedoch nach der Geburt einfach per Ende MSU gekündigt, welcher ca. um den 20. endete. Die haben mir dann einfach noch für diese 20 Tage den Lohn ausbezahlt. War das gar nicht zulässig oder geht das im gegenseitigen Einverständnis?

Lunida
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Re: Kündigung nach SS, Jobsuche

Beitrag von Lunida »

Ueblich ist, dass nur auf Ende Monat gekündigt werden kann - ich kenne grundsätzlich auch keine Verträge, die anders vereinbart werden. Im gegenseitigen Einvernehmen kann man aber sicher untermonatig kündigen. In dem Fall würde ich aber auch immer eher eine Aufhebungsvereinbarung empfehlen. Aber eben: Wenn der AG mit der untermonatigen Kündigung einverstanden war - kein Problem. Aber in Deinem Arbeitsvertrag war es wohl anders vereinbart.

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Re: Kündigung nach SS, Jobsuche

Beitrag von Viremar »

@Samosa

Du weisst aber schon, dass das RAV Arbeitswegzeiten von bis zu 2 Stunden pro Weg als akzeptabel ansieht. Je nach dem wie einfach du in deinem Job eine Stelle findest kann der Schuss auch nach hinten los gehen
http://www.insieme21.ch - Die Schweizer Plattform für Eltern mit Kindern mit Down Syndrom

Lunida
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Re: Kündigung nach SS, Jobsuche

Beitrag von Lunida »

Viremar hat geschrieben:@Samosa

Du weisst aber schon, dass das RAV Arbeitswegzeiten von bis zu 2 Stunden pro Weg als akzeptabel ansieht. Je nach dem wie einfach du in deinem Job eine Stelle findest kann der Schuss auch nach hinten los gehen
Grundsätzlich kann ich dem zustimmen - das ist zumindest die theoretische Regel. Je nach Situation und RAV-Berater wird da ab und zu mal ein Auge zugedrückt (d.h. wird es auch akzeptiert, wenn man eine Stelle ablehnt, weil sie "nur" 1.5 Stunden Arbeitsweg hatte... wenn man kleine Kinder hat und es mit Oeffnungszeiten Krippe, etc. nicht aufgeht... wenn man AE ist... etc.), aber darauf verlassen kann man sich nie.

Für mich aber schlimmer: So wie Du schreibst, haben da zwischen Dir und Deinem AG gar keine Gespräche stattgefunden, wie es nach Deiner SS weitergehen soll? :shock: Das kann schon zu einem Problem werden. Ich habe es in den letzten 1-2 Jahren häufiger erlebt, dass mich in solchen Fällen die RAV-Berater sogar angerufen und (trotz vorhandener Bestätigung, dass wir keine Teilzeitstelle anbieten konnten) nochmals nachgefragt habe, ob es da wirklich keine Möglichkeit gegeben hätte, ob und inwiefern sich die Arbeitnehmerin darum bemüht hätte, etc. Wenn da Dein AG dann sagen muss, dass Du ihn gar nie darauf angesprochen hättest (was Deine Pflicht gewesen wäre, wenn Du danach aufs RAV willst) und er deshalb auch nie abgeklärt hätte, ob es irgendwo im Unternehmen eine Teilzeitmöglichkeit gibt, ist das Selbstverschulden Deiner Arbeitslosigkeit relativ hoch, d.h. da musst Du dann bis zu 60 Tagen Sperrfrist (in der Du kein Geld bekommen wirst) rechnen.

Von daher wie gesagt: Melde Dich sobald als möglich mit Deinem Arbeitgeber und kläre ab, ob und wie die Situation ist - und wenn er wirklich keine Teilzeitstelle für Dich hat, dann klärt, wie das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden wird und ob Du von ihm eine dementsprechende Bestätigung erhalten kannst (dass eben keine Teilzeitmöglichkeit vorhanden). Sonst musst Du dann effektiv damit rechnen, 2 Monate kein Geld zu bekommen.

Samosa
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Re: Kündigung nach SS, Jobsuche

Beitrag von Samosa »

danke für eure beiträge. werde mit meinem AG kontakt aufnehmen. ja ich weiss quasi durch die blume dass er kein teilzeitjob für mich hat. und 100% arbeiten geht ja nicht mit dem kind...
dass keine gespräche stattgefunden haben zwischen AG und mir ist seltsam, JA, .. das verhältnis ist gut aber es sind viele sachen in der bude schief gelaufen iin den letzten monaten. so dass ich dann auch keine energie hatte mich darum zu kümmern (auch dumm ich weiss).

wie ich sehe werde ich jetzt gas geben müssen.

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