Wie geht das mit der Rückerstattung MWST an der Grenze?

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Moderator: conny85

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Emlene
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Wie geht das mit der Rückerstattung MWST an der Grenze?

Beitrag von Emlene »

Hallo Miteinander,
wir überlegen, ob wir in D einen Satch-Schulrucksack kaufen für unser Kind. Da wir noch nie in D Waren gekauft haben und dann eingeführt haben an der Grenze, weiss ich nicht, wie das funktioniert mit der MWST- Rückerstattung.
Kaufe ich ganz normal im Geschäft den Rucksack und lege den Beleg dann am Zoll vor und muss irgendwas ausfüllen, um das Geld zurück erstattet zu bekommen? Oder muss ich vorher an der Grenze ein Formular holen, bevor ich den Einkauf starte und gehe dann damit ins Geschäft und zahle keine MWST? Oder ganz anders?
Da wir wirklich zu weit weg von der Grenze wohnen, haben wir echt null Erfahrung damit. Wir verbinden unsere Ferien in D mit dem evtl. Einkauf. Wäre froh um Hinweise....

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schoefli
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Re: Wie geht das mit der Rückerstattung MWST an der Grenze?

Beitrag von schoefli »

Du verlangst im Geschäft einen Zettel für die MWST Rückerstattung und bekommst dann die MWST zurück wenn du das nächste Mal ins Geschäft gehst. Es gibt aber auch Geschäfter die die MWST Rückerstattung mit der SBB machen, da bekommst du am Schalter glaubs die MWST zurück. Und es gibt Firmen die davon leben Leuten die MWST zurückzugeben und sie sich dann in D holen, aber die machen das natürlich nicht gratis, die behalten dann einen Teil mit ein. Auf jeden Fall müsst ihr die Quittung am Zoll bei der Ausreise stempeln lassen.

Wenn ihr nicht nahe der Grenze wohnt ist es die Frage ob sich das lohnt. Es kann allerdings gut sein dass der Schulsack auch ohne die Rückerstattung in D günstiger ist. Aber Achtung, ab 300 Franken müsst ihr verzollen. Da der Schulsack ein Stück ist dürft ihr den Freibetrag den jeder einzelne zugute hat nicht zusammenzählen.
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sonrie
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Re: Wie geht das mit der Rückerstattung MWST an der Grenze?

Beitrag von sonrie »

am besten im Geschäft nachfragen wegen der Rückerstattung, je nachdem welchen Beleg ihr bekommt müsst ihr direkt ins Geschäft oder eben via Global tax free (da gibt's dann etwas weniger retour). Oftmals kann man den beleg auch per post ins Geschäft zurückschicken und bekommt das geld dann überwiesen.
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millou
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Re: Wie geht das mit der Rückerstattung MWST an der Grenze?

Beitrag von millou »

Im Geschäft fragen nach einem Ausfuhrschein. Dort müsst ihr dann Name/Adresse draufschreiben. Dann am deutschen Zoll abstempeln lassen. Beim nächsten Besuch im Geschäft in DE den Zettel vorweisen und die Zahlen dann die MWST wieder zurück. Aber wie erwähnt, es gibt auch andere Möglichkeiten.

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Stuffy
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Re: Wie geht das mit der Rückerstattung MWST an der Grenze?

Beitrag von Stuffy »

Mir wurde mal gesagt das nur Geschäfte die Grenznah sind solche Ausfuhrzettel abgeben.
Somit ist die Frage wie tief in Deutschland du Ferien machst.

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schoefli
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Re: Wie geht das mit der Rückerstattung MWST an der Grenze?

Beitrag von schoefli »

Stuffy hat geschrieben:Mir wurde mal gesagt das nur Geschäfte die Grenznah sind solche Ausfuhrzettel abgeben.
Somit ist die Frage wie tief in Deutschland du Ferien machst.
Kommt etwas drauf an, in Berlin bekommst du die Zettel in den meisten Geschäften auch. Ich denke müsste schon eine rechte touristengegend sein.
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Ups...
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Re: Wie geht das mit der Rückerstattung MWST an der Grenze?

Beitrag von Ups... »

... es gibt aber auch Geschäfte, die geben nur eine Gutschrift des MWSt-Betrages zurück - d.h. musst wieder in dem Geschäft da einkaufen gehen...

Emlene
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Re: Wie geht das mit der Rückerstattung MWST an der Grenze?

Beitrag von Emlene »

Okay.... Wir machen ziemlich weit in der Mitte von D Ferien, wahrscheinlich sind die Geschäfte sich das dann eher nicht so gewohnt, wenn ein Kunde aus CH kommt und nach dem Formular für die Erstattung der MWST fragt.... Aber ich werde es evtl. trotzdem versuchen, oder ich rufe vorher dort an, ob es überhaupt möglich ist. Die Partner-Geschäfte, die Satch-Rucksäcke verkaufen, lassen sich ja online herausfinden.

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schoefli
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Re: Wie geht das mit der Rückerstattung MWST an der Grenze?

Beitrag von schoefli »

Ich denke wenn die Gegend eher viele Touristen auch aus Japan und China hat habt ihr eher Chancen, die nutzen das dann am Flughafen rege. Ansonsten könnte es schwierig werden.
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Dragonia
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Re: Wie geht das mit der Rückerstattung MWST an der Grenze?

Beitrag von Dragonia »

Für Einkäufe im Ausland, etwa in Deutschland, können sich Schweizer die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Stempeln Sie den Ausfuhrschein ab und holen Sie sich das Geld zurück. comparis.ch verrät Ihnen, wie sie die Mehrwertsteuer zurückfordern und in welche Fallen sie nicht tappen sollten.

In der Schweiz leben, in Deutschland, Frankreich oder Italien einkaufen: Beim Shoppen im Ausland lässt sich einiges an Geld sparen. Dabei profitieren Schweizer Grenzshopper nicht nur von mitunter extrem günstigen Preisen – sie können sogar noch mehr Geld sparen. Denn wer in der Schweiz wohnt, kann die Mehrwertsteuer für fast alle im europäischen Ausland erworbenen Produkte zurückverlangen.

Achtung: Man muss einen permanenten Wohnsitz in der Schweiz haben und die Waren müssen in einigen Ländern einen Mindesteinkaufswert erreichen. In Italien beträgt dieser 155 Euro, in Frankreich 175 Euro und in Österreich 75 Euro. Deutschland kennt keinen solchen Mindesteinkaufsbetrag.

1. Ausfuhrschein verlangen: Es genügt, beim Shoppen den Kassierer oder die Kassiererin um einen Ausfuhrschein zu bitten.

2. Ausfuhrschein ausfüllen: Sie müssen ihren Namen, ihre Adresse und die Ausweisnummer eintragen.

3. Rechnung anheften: Der Ausfuhrschein ist nur im Zusammenhang mit der Rechnung gültig. Am Besten heften Sie den Kassenzettel dem Zöllner zuliebe an. Manch ein Zollbeamte weigert sich, lose Zettel anzunehmen. Meistens wird das schon an der Kasse erledigt.

4. Ausfuhrschein abstempeln lassen: Dazu gehen Sie zum deutschen Zollschalter, geben dem Zöllner den Ausfuhrschein und zeigen ihren Ausweis vor. Denn die Mehrwertsteuer zurückfordern kann nur, wer einen Wohnsitz in der Schweiz hat.

Eigentlich müssen Sie auch die Ware dabei haben. In der Praxis aber kontrolliert das niemand am Schalter. Falls Sie in eine Autokontrolle geraten: Die Ware muss neu und unbenutzt sein.

Aufgepasst: Wurde die Ware einmal ausgeführt, darf der Zoll ihnen den Ausfuhrschein nicht nachträglich abstempeln. Wer also an einem Samstag in Konstanz einkauft, die Waren in die Schweiz bringt und am darauffolgenden Samstag den Ausfuhrschein abstempeln lassen möchte, wird vom Zöllner ein Kopfschütteln ernten. Zollbeamte fragen oft auch gezielt, ob man mit der Ware bereits in der Schweiz war.

5. Einfuhr: Bei einem Gesamtwert von mehr als 300 Franken, müssen Sie die Einfuhr beim Schweizer Zoll deklarieren und die Schweizer Mehrwertsteuer zahlen. Für den Schweizer Zoll ist dabei der Netto-Einkaufswert ausschlaggebend, das heisst der Warenwert abzüglich der deutschen Mehrwertsteuer. Da der Franken-Euro-Wechselkurs sich aktuell bei etwa 1:1 bewegt Euro, bedeutet dies: Sie können je nach Wechselkurs für derzeit rund 300 Euro einkaufen. Bleiben sie unter der 300-Franken-Grenze können Sie den Schweizer Zollschalter ausser Acht lassen.

Falls Sie aber auf die Idee kommen, ihren Schein nur am deutschen Zoll abstempeln zu lassen und sich dann am Schweizer Zoll vorbeizuschleichen: Vorsicht! An manchen Grenzstationen haben die deutschen und Schweizer Kollegen Blickkontakt und informieren sich gegenseitig, beziehungsweise sie machen dies per Knopfdruck. Ausserdem kann es sein, dass Sie auch nach dem Grenzübertritt von Zollfahndern kontrolliert werden. Und das lohnt sich nicht!

Finde den letzten Absatz noch wichtig :!:

Beim D Zoll abstempeln lassen aber in die CH nicht einführen/angeben wollen kann sehr teuer werden.Stand erst kürzlich was in der Zeitung darüber.
Lg
Dragonia
** Ich bin Schlafwandlerin - Desshalb gehe ich mit Schuhen schlafen **

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Papah
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Re: Wie geht das mit der Rückerstattung MWST an der Grenze?

Beitrag von Papah »

Stuffy hat geschrieben:Mir wurde mal gesagt das nur Geschäfte die Grenznah sind solche Ausfuhrzettel abgeben.
Somit ist die Frage wie tief in Deutschland du Ferien machst.
Der Händler/Verkäufer ist nicht verpflichtet Dir diese Dokumente zu geben resp. das ganze Prozedere mit Rückerstattung abzuhandeln.

In vielen Geschäften wo auch Touristen einkaufen (Grossstädte) geht das per Global Tax, da gibt es dann einfach weniger zurück-

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