AHV bei Musikunterricht zuhause

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Talitha
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AHV bei Musikunterricht zuhause

Beitrag von Talitha »

Mein Mann ist selbständig erwerbend, ich bin daheim bei den Kindern und somit durch ihn AHV-versichert. Nun wurde ich von anderen Müttern angefragt, ob ich ihren Kindern Musikunterricht erteilen könnte. Die Kinder kommen zu mir nach Hause und ich stelle halbjährlich eine Rechnung dafür. Wie läuft das mit der AHV? Im letzten Jahr war mein Verdienst weit unter 2'300 Franken, doch dieses Jahr wird er wohl ganz knapp darüber sein. Bin ich ab dem Moment, wo ich selbst ein bisschen was verdiene, nicht mehr durch meinen Mann mitversichert? Möchte die Sache sauber und legal halten, aber der Mindestbetrag ist ja dann schon sehr hoch, und mein Einkommen wird wohl in den nächsten 2-3 Jahren nicht wirklich steigen.

Merci für eure Hilfe

Talitha

Mon1
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Re: AHV bei Musikunterricht zuhause

Beitrag von Mon1 »

für mich klingts nach einer klassischen selbständigkeit. du musst abrechnen, wenn du über den mindestbetrag kommst. du kannst aber von deinen einkommen zuerst deine auslagen abziehen (noten, kopierkosten, ??). So bleibst du netto evtl noch darunter?
denk dran dieses einkommen auch in den steuern anzugeben.

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Ups...
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Re: AHV bei Musikunterricht zuhause

Beitrag von Ups... »

Gut zu wissen
Wenn Sie als Nichterwerbstätiger angemeldet sind, aber z. B. im Stundenlohn ein geringes Einkommen erzielen, können Sie sich die entsprechenden AHV-Beiträge anrechnen lassen. Melden Sie sich bei Ihrer Ausgleichskasse.
rede mal mit der Ausgleichskasse

whatelse32
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Re: AHV bei Musikunterricht zuhause

Beitrag von whatelse32 »

Ich würde mich ebenfalls bei der Ausgleichskasse des Kantons erkundigen. Die können Dir sagen, was Du tun musst. Und wie Mon1 schon sagt: unbedingt als Einkommen versteuern (nach Abzug von Deinen ganzen Auslagen)... da die Behörden untereinander in Kontakt sind. Du willst ja nicht Strafsteuer bezahlen.
Grosse (04/2015)
Kleine (08/2017)

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Talitha
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Re: AHV bei Musikunterricht zuhause

Beitrag von Talitha »

Vielen Dank, dass ihr euch Zeit genommen habt! Klar, bei den Steuern hab ich die Einnahmen schon für letztes Jahr angegeben.

@Mon1: Super Hinweis, an die Abzüge habe ich gar nicht gedacht :D . Mal schauen, wahrscheinlich komme ich zwar auch so über den Grenzbetrag, gaaanz knapp...

@Ups: Danke auch für das Zitat.

Werde mich also mal selbständig melden bei der Ausgleichskasse :-)

Euch alles Gute
Lg Talitha

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-Ursina-
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Re: AHV bei Musikunterricht zuhause

Beitrag von -Ursina- »

Seid ihr sicher mit den Abzügen bei der AHV?

Rein theoretisch könnte man also Millionen verdienen, aber weil man ganz viele Geschäftsausgaben hat, keine AHV zahlen? Bei den Steuern gehts, klar. Aber AHV auch? Ich war immer der Meinung, da zählt das Einkommen. Bei einem Angestellten werden die Beträge ja auch auf dem ganzen Einkommen berechnet und nicht auf dem steuerbaren Einkommen.
Liebs Grüessli Ursina
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Lunida
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Re: AHV bei Musikunterricht zuhause

Beitrag von Lunida »

Die Sozialabgaben (AHV, IV, etc.) sind garantiert immer auf dem Einkommen (ohne Abzüge!) zu entrichten :wink: .

Die Abzüge spielen dann erst bei den Steuern eine Rolle.

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shiraz
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Re: AHV bei Musikunterricht zuhause

Beitrag von shiraz »

Einkommen = Einnahmen - Ausgaben.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

Quest

Re: AHV bei Musikunterricht zuhause

Beitrag von Quest »

shiraz hat geschrieben:Einkommen = Einnahmen - Ausgaben.
Genau
Ich gebe bei der Steuer meine Einnahmen und Ausgaben an und bekomme danach die AHV Rechnung basierend auf diese Zahlen

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