Heirat: Wartefrist wird abgeschafft, Zeugenobligatorium nicht
Wer in der Schweiz heiraten will, muss weiterhin zwei Trauzeugen auf das Zivilstandsamt mitnehmen. Der Nationalrat wollte das Trauzeugen-Obligatorium abschaffen, da Trauzeugen keine rechtliche Funktion mehr hätten und z.B. in unseren Nachbarstaaten Deutschland und Österreich nicht erforderlich sind. Der Ständerat entschied aber mit 25 zu 15 Stimmen, es zu behalten. Selbst in Las Vegas mit der weltweit einfachsten Eheschliessung sei ein Trauzeuge immer noch Pflicht. Abgeschafft hingegen wurde die Wartefrist von 10 Tagen nach dem Ende des Ehevorbereitungsverfahrens. Das Zivilgesetzbuch soll nun entsprechend geändert werden.
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