Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

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Moderator: conny85

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CCC
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Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von CCC »

Ich bin in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis und geniesse noch bis Mitte Januar Mutterschutz. Nach längerer Krankheit schon vor der Geburt ist das Verhältnis zum Arbeitgeber bereits etwas vorbelastet, nun bittet er während des Mutterschaftsurlaubs (6 Wochen nach Entbindung) um ein Vorstellen in der Firma, um die weitere Zukunft zu besprechen. Ich fühle mich unter Druck gesetzt, möchte meine Zeit mit dem Kind erst einmal geniessen können, bevor ich schon wieder solche Gespräche führe. Dass ich die vollen 16 Wochen Mutterschaft beziehen will, habe ich bereits vor der Geburt kommuniziert, woraufhin versucht wurde, mir fälschlicherweise nur 14 Wochen zuzugestehen.
Darf der AG mich drängen, mich in der Firma für ein solches Gespräch einzufinden oder habe ich theoretisch das Recht, mich bis nach Ablauf der gesetzlich gegebenen 16 Wochen endgültig zu entscheiden, in welchem Pensum ich weiterarbeiten möchte?
Natürlich ist es nicht das Ziel, den AG warten zu lassen, auch er muss planen können.
Aber ich möchte auf der anderen Seite eben auch meinen Mutterschaftsurlaub als solchen nutzen können, was nicht der Fall ist wenn ich wieder ständig and die Arbeit denken muss und immer wieder Emails erhalte.
Darf ich, um zumindest bei der Planungsfrage entgegenzukommen, auf eine schriftliche Klärung der allfälligen Fragen bestehen?

Vielen Dank vorab für sachkundige Hilfe...

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sillyspider73
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von sillyspider73 »

Habt Ihr denn im Zeitraum zwischen Bekanntgabe der Schwangerschaft und Geburt bzgl. Deines zukünftigen Pensums kein Gespräch geführt oder Abmachungen getroffen?

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Ups...
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von Ups... »

Gesetzlich stehen dir 14 Wochen Mutterschaftsurlaub zu.
Es gibt Firmen, die 16 Wochen geben - oft aber werden 2 Wochen - wenn man vor der Geburt krank ist - vor der Geburt angerechnet.

Ja, der Arbeitgeber braucht doch jetzt die Entscheidung, wie es nach dem MU weiter geht. Arbeitest du weiter? Zu wieviel %?
Wenn du dich nicht für die Gespräche jetzt schon bereit erklärst kann er ganz klar handeln - du musst nach Ablauf der 14 Wochen genau so viel arbeiten wie vor der Geburt - heisst wie du es vertraglich geregelt hast - also allenfalls 100%.
Falls du nicht so viele % wie vor der Geburt arbeiten willst, ist jetzt wohl einer der letzten Momente, wo du noch etwas anderes regeln kannst. Ansonsten müsstest du fristgerecht kündigen!

Sunne12
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von Sunne12 »

Ich musste bei der ersten SS bis zur 13. Woche das Wunschpensum angeben.... :mrgreen:
Musst du denn nicht sowieso wissen, wer das Kind betreut während du arbeitest? Dann wäre das Pensum schon längst klar?!
Ich finde dein AG ist also sehr geduldig, wenn er erst 6 Woche nach Geburt wissen will, wie du arbeiten möchtest. Das hätte vor der Geburt geklärt werden sollen, dann müsstest du jetzt nicht extra antraben. Deshalb würde ich jetzt nicht den Aufstand proben- sofern du da glücklich weiterarbeiten willst.

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Allegra85
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von Allegra85 »

16 Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Geburt sind Gesetzt, aber natürlich müssen nur 14 bezahlt werden (oder man bekommt für 14 Wochen EO-Ersatz, was 80% des Lohnes entspricht). Der anderen 2 Wochen sind unbezahlt, ausser man hat einen grosszügigen Arbeitsgeber.

Ich denke, dass hier das Beschätzigungsverbot dich schützen soll und ein Gespräch vor Ablauf der 8 Wochen nicht gefordert sein darf. Alles andere soll eigentlich in deinem Interesse sein, damit du nach den 16 Wochen nicht wieder zu 100% einsteigen musst.
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Barbamama79
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von Barbamama79 »

CCC hat geschrieben:Darf der AG mich drängen, mich in der Firma für ein solches Gespräch einzufinden oder habe ich theoretisch das Recht, mich bis nach Ablauf der gesetzlich gegebenen 16 Wochen endgültig zu entscheiden, in welchem Pensum ich weiterarbeiten möchte?
Nun ja, du hast nicht das Recht auf eine einseitige Vertragsänderung und daher ist es wohl in deinem Interesse, dich mit deinem Arbeitgeber zu einigen, in welchem Pensum du weiterarbeiten kannst/willst/darfst. Es ist nicht nur deine Entscheidung. Solltest du dich mit deinem Arbeitgeber nicht über eine Vertragsänderung einigen, so läuft der Vertrag einfach weiter und du musst so viel arbeiten wie vor der Geburt. Wenn du das nicht willst, musst du kündigen.
CCC hat geschrieben:Aber ich möchte auf der anderen Seite eben auch meinen Mutterschaftsurlaub als solchen nutzen können, was nicht der Fall ist wenn ich wieder ständig and die Arbeit denken muss und immer wieder Emails erhalte.
Darf ich, um zumindest bei der Planungsfrage entgegenzukommen, auf eine schriftliche Klärung der allfälligen Fragen bestehen?
Dieser Abschnitt ist für mich unlogisch. In einem Gespräch kann man vieles in kurzer Zeit regeln. Dann müsstest du auch nicht "ständig" an die Arbeit denken. Auf schriftlichem Wege geht es wahrscheinlich öfters hin und her und das ist doch genau das, was du nicht willst (wenn ich dich richtig verstehe).
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Stella*
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von Stella* »

Falls du nach dem Mutterschaftsurlaub nicht im gleichen Pensum/gleiche Arbeitstage arbeiten möchtest wie vorher, ist es in deinem Sinn, wenn du dich mit deinem Arbeitgeber an einen Tisch setzt. Ich verstehe nicht, wieso man solche Fragen schriftlich klären sollte, wenn es mündlich viel einfacher geht.

Finde es jetzt nicht wirklich ein Drängen vom Arbeitgeber, wenn er 6 Wochen nach der Geburt wissen will, wie du es siehst - im Gegenteil. Ich finde, dass er dir sehr viel Zeit gegeben hat. Du hast dir ja bestimmt schon während der ss Gedanken gemacht, wie es nach dem Mutterschaftsurlaub weitergehen soll. Insofern würde ich auch nicht versuchen, das Gespräch noch weiter heraus zu zögern, bis den Kind 8 Wochen alt ist.

Ich verstehe nicht ganz, wieso du bereits nach dem Gespräch mit deinem Vorgesetzten ständig E-Mails bekommen solltest. Mit dem Gespräch ist ja dein Mutterschaftsurlaub nicht beendet.

Falls ihr keine besondere Regelung oder einen GAV hast, nimmst du also 2 Wochen unbezahlten Urlaub nach den gesetzlichen 14 Wochen, oder? Diese 2 Wochen muss dir nämlich der Arbeitgeber nicht bezahlen.

Caipi16
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von Caipi16 »

Eigentlich wurde schon alles Wichtige geschrieben:

Der gesetzliche (bezahlte) Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen. Du darfst noch 2 Wochen unbezahlt dran hängen. Während dieser Zeit bist Du auch unkündbar.

Du musst während dem Mutterschaftsurlaub nicht arbeiten bzw. darfst auch nicht. Einem Gespräch über die weitere Zukunft darfst Du Dich aber grundsätzlich nicht verweigern - und ist sicher auch nicht in Deinem Interesse. Denn die Rechtslage ist klar: Du hast einen gültigen Vertrag. Entweder Du kündigst den per Ende Mu-Urlaub oder dann musst Du gemäss diesem Vertrag (wahrscheinlich 100%?) nach dem Mu-Urlaub wieder arbeiten gehen. Wenn Du beides nicht willst bzw. wenn Du interessiert an einer Teilzeit-Weiteranstellung bist, dann liegt es auch an Dir, Engagement und Interesse zu zeigen und Dich um eine Lösung, die für beide stimmt, zu bemühen.

Aber wenn Du offenbar derart ein Problem mit Deinem AG hast, dass Du nicht mal bereit bist, über das Weiter (das ja auch in Deinem Interesse liegen sollte!) zu reden, dann ist es vielleicht besser, Ihr macht per Ende Mu-Urlaub im gegenseitigen Einverständnis eine Vertragsauflösung und dann kannst Du Dir was neues suchen. Aber auch hier wieder: So eine Lösung bedingt BEIDSEITIGES Einverständnis. Wenn Dein AG damit nicht einverstanden ist, musst Du entweder nächstens mal kündigen (auf Ende Mu-Urlaub) oder dann eben wieder gemäss Deinem jetzigen Vertrag arbeiten gehen.

So oder so: Ihr müsst eine Lösung finden - und das bedingt: Miteinander sprechen! Und ehrlich gesagt finde ich es auch relativ spät, wenn man erst rund 2 Monate nach der Geburt darüber spricht... also ich würde Dir dringend empfehlen, dieses Gespräch nicht noch weiter hinauszuzögern... das würde auch nicht zu Deinem Vorteil sein.

CCC
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von CCC »

Erst einmal danke für eure Antworten. Ich bin dennoch erstaunt, dass viele nicht wissen, dass gesetzlich 16 und nicht 14 Wochen Mutterschutz zustehen, wenn auch 2 davon unbezahlt. Und dass frau während der Schwangerschaft schon gar nicht angeben muss (Antwort von Sunne12), wie ihre Planung denn mal aussehen soll, weil man so etwas vor der Geburt des Kindes noch gar nocht 100% wissen kann. Vieles ergibt sich erst danach, das Leben und Prioritäten ändern sich ggf. Ich finde es schlimm, wie wenig im Sinne der Mutter und des Kindes gedacht wird.
Die schriftliche Verhandlung ist mir deshalb wichtig, da es in der Vergangenheit schon mehrfach zu mündlichen Einigungen und Zusagen kam, die dann später seitens des AG nicht eingehalten wurden. Daher ist natürlich mein Vertrauen in persönliche Gespräche dahin.
Ich rechne aufgrund meiner vorangegangenen längeren Krankheit mit dem Erhalt der Kündigung (selbstverständlich wird aus Rechtsgründen hier eine andere Kausalität angegeben werden) bei Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Mutterschutz.
Ich denke, der AG möchte mich als Alternative in dem Gespräch nun zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags drängen. Würden mir in dem Fall nicht Nachteile beim Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung entstehen, wenn ich dem zustimmen würde? An sich möchte ich schon wieder arbeiten, aber da das Verhältnis nun schon so angespannt ist, ist es vielleicht besser, die Kooperation zu beenden. Ich möchte dabei natürlich den geringstmöglichen finanziellen Schaden nehmen und bin daher auf der Suche nach Tipps für die beste Lösung.
Die ursprüngliche Frage war aber, ob die Entscheidung über das "danach" tatsächlich schon vor Ablauf des 16-wöchigen Mutterschutzes geklärt sein muss oder ob der Arbeitsvertrag auch am 1. Arbeitstag nach den 16 Wochen geändert werden kann? Denn erst dann ist mein "Urlaub" auch erst beendet und ich bin wieder im Arbeitsmodus, sozusagen...

Sunne12
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von Sunne12 »

Ich habe ja in der SS keinen Vertrag unterschrieben, sondern ich wurde gefragt was ich zum jetzigen Zeitpunkt denke. Es kam dann so,dass Baby noch krank war und der genaue Einstieg dadurch unklar. Zudem hatten sie später etwas viel Personal und so habe ich eingewilligt den Zeitpunkt nochmals zu verschieben. War dann total 6 Monate.
Es ist klar, entweder Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit gegenseitigem Einverständnis oder Kündigungsfrist einhalten. Ansonsten wirst du unter Umständen 100% arbeiten müssen. Also nix mit erst nach 16 Wochen entscheiden....
Wenn du z.B. 100% gearbeitet hast und der AG auf der Kündigung bestätigt,dass sie kein tieferes Pensum anbieten können, dann hat das RAV wohl nichts einzuwenden.

Beeny
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von Beeny »

Selbstverständlich kannst du deine mutterschaftspause voll geniessen, aber dann musst du anschliessend genau zu dem Pensum wieder erscheinen, welches du vorher hattest (gemäss deinem vertag). Willst du das nicht, musst du entweder fristgerecht auf Ende des Mutterschaftsurlaubes künden oder das Gespräch rechtzeitig suchen. Wartest du bis zum ersten Tag nach dem Mutterschaftsurlaubs, bist du in der Pflicht dein Arbeitspensum voll zu leisten. Was evtl. Nicht in deinem Interesse ist.

Leela
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von Leela »

Genau das wollte ich auch schreiben.
Wenn du vorher zB 100% gearbeitet hast und das jetzt nicht klärst, wird dein Arbeitgeber erwarten, dass du dieses Pensum nach dem MU wieder leistest und kann auch darauf bestehen. Möchtest du das dann nicht und kündest, wäre dann ja nich die Kündigungsfrist....ich denke auch, dass dieses Gespräch auch in deinem Sinne ist.
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sugus
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von sugus »

wollte auch dasselbe schreiben wie leela und beeny. und ausserdem nimmt mich wunder,wie du dir das ganz praktisch vorstellst.du brauchst ja betreuung für dein kind und die kannst du auch nicht am 1.tag nach dem urlaub organisieren.
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Netterl
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von Netterl »

Du kannst ja das Gespräch protokollieren und unterzeichnen lassen bzgl der Vereinbarungen.
Mir scheint eher, das Verhältnis zumAG ist nicht ( mehr?) besonders gut. Da wäre Klarheit doch auch in Deinem Interesse.
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Stella*
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von Stella* »

CCC hat geschrieben:Die ursprüngliche Frage war aber, ob die Entscheidung über das "danach" tatsächlich schon vor Ablauf des 16-wöchigen Mutterschutzes geklärt sein muss oder ob der Arbeitsvertrag auch am 1. Arbeitstag nach den 16 Wochen geändert werden kann? Denn erst dann ist mein "Urlaub" auch erst beendet und ich bin wieder im Arbeitsmodus, sozusagen...
Obwohl es nirgends niedergeschrieben ist, macht es schon Sinn, dass diese Frage vor Ablauf des Mutterschaftsurlaubes geklärt ist. Denn so hast auch du Klarheit, wie es weitergeht. Lass dir die getroffene Vereinbarung schriftlich geben oder verfasse selber ein Gesprächsprotokoll, dass du vom Arbeitgeber unterzeichnen lässt.

Du müsstest ja auch die Kinderbetreuung organisieren, falls du wieder arbeiten gehst. Aber wenn ich deinen Text so lese, habe ich das Gefühl, du hoffst auf eine Vertragsauflösung, damit du gar nicht zurück gehen und dich um alles kümmern musst - einfach mal den Mutterschaftsurlaub geniessen und sich erst nachher um die Arbeit kümmern.

Falls du dich aber beim RAV anmelden möchtest, musst du auch schon während dem Mutterschaftslaub Bewerbungen schreiben, dich allenfalls vorstellen gehen und auch die Kinderbetreuung nachweisen können. Ich hoffe, dies ist dir bewusst.

Einfach noch eine Bemerkung am Rand: Indem du das Gespräch und den Entscheid so lang wie möglich herausziehst, trägst auch du nicht unbedingt dazu bei, dass das Verhältnis zwischen euch besser wird.

Caipi16
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von Caipi16 »

Also ganz ehrlich: So wie Du offenbar drauf bist, bringt eine Weiteranstellung - auch wenn Dir diese der AG anbieten sollte (was mich unter diesen Umständen - wenn Du Dich sogar einem Gespräch verweigerst - auch erstaunen würde!) sicher nichts.

Von daher geht es eigentlich nur noch darum, wie das Arbeitsverhältnis beendet werden soll - und auch dafür musst Du Deinen Hintern halt schon auch bewegen... auch während dem Mutterschutz ;-). Denn entweder Du kündigst während dem Mutterschaftsurlaub unter Einhaltung Deiner Kündigungsfrist (2-3 Monate - wahrscheinlich) oder Ihr einigt Euch per Ende Mu-Urlaub auf eine Vertragsauflösung... oder: Wenn Du weiterhin Deine Strategie fährst und gar nichts machst, auf Mails offenbar nicht reagierst, dann musst Du (theoretisch) nach Deinem Mu-Urlaub gemäss Deinem aktuellen Vertrag wieder arbeiten gehen... und ich denke mal nicht, dass Du das willst :wink: .

Von daher würde ich auch meinen, dass es unter diesen Umständen das Beste ist, wenn Du Dich mit Deinem AG triffst (was ist schon eine Stunde in 16 Wochen?) und mit ihm eine Vertragsauflösung aufsetzt. Damit Du keine Einstelltage beim RAV bekommst, muss er Dir bestätigen, dass er Dir keine Teilzeit-Weiteranstellung offerieren konnte. Dem ist ja aber offenbar nicht so - anscheinend habt Ihr da ganz andere Baustellen miteinander und er will Dich nicht mehr (ich würde eine Arbeitnehmerin, die sich weigert, mit mir als AG zu sprechen, ehrlich gesagt auch nicht mehr weiterbeschäftigen wollen... macht ja keinen Sinn...). Von daher muss er Dir eine solche Bestätigung nicht ausstellen und Du hättest dann - im Falle einer Vertragsauflösung - Sperrtage. Die hättest Du aber genau gleich, wenn Du von Dir aus kündigen würdest (was Du musst, wenn Du nach dem Mu-Urlaub nicht mehr 100% dort arbeiten gehen willst und der AG keiner Vertragsauflösung zustimmt).

So oder so - und wie schon mal geschrieben: Du machst Dir momentan mit Deinem Verhalten - und Deiner Weigerung, mit dem AG zu sprechen - sicher keinen Gefallen bzw. schadest im Endeffekt mehr Dir als dem AG. Auch wenn es nicht mehr funktioniert (aus welchen Gründen auch immer) und eine Weiteranstellung für beide keine Option ist - man kann sich auch unter diesen Umständen bemühen, eine faire und gute Lösung für alle Beteiligten zu finden. ABER: Dafür braucht es das Mitmachen von allen Beteiligten - Dein AG bemüht sich offenbar um ein Gespräch, Du klemmst. Wie gesagt: Damit machst Du Dir im Endeffekt sicher keinen Gefallen!

Je schneller Du das Gespräch hinter Dich bringst und je schneller eine gute Lösung für alle da ist, je schneller kannst Du wieder Deinen Mutterschaftsurlaub geniessen. Das was Du jetzt machst, bringt niemandem etwas - am Allerwenigsten Dir selber!

Und vielleicht nur noch das: Ich arbeite im HR und mache zu 90% die Erfahrung, dass es bei schwierigen Situationen zwischen AG und AN selten nur einen Schuldigen gibt - auch wenn AN sehr oft dazu neigen, einfach den AG als Bösen und sich selber als unschuldiges Opfer darzustellen ;-). So wie Du Dich hier verhälst, muss ich ganz ehrlich sagen, dass Du massgeblich zu einem sehr schlechten Verhältnis beiträgst - und auch verhinderst, dass Ihr in einer schwierigen Situation doch noch eine gute Lösung zum Wohle von allen finden könnt. Das ist kein Verhalten eines erwachsenen Menschen, wenn man sich einem Gespräch verweigert - Deinem Kind wirst Du auch mal beibringen müssen (zumindest hoffe ich, dass Du das tust!), dass man miteinander reden muss, um Konflikte zu klären und Lösungen zu finden. WIe willst Du das Deinem Kind beibringen, wenn Du offenbar die "Vogel-Strauss-Politik" verfolgst, einfach den Kopf in den Sand steckst und eine schwierige Situation mit Deiner Weigerung zu reden, noch schwieriger machst?

Wie geschrieben - und ganz ehrlich: Klemm Dich in Deinen Hintern, investiere dieses Stündchen und kläre die Situation. Auch Dir selber zuliebe. Denn wenn Du weiterhin diese Schiene fährst, werden Deine Probleme und der Stress nach dem Mu-Urlaub zigfach grösser sein.
Zuletzt geändert von Caipi16 am Di 31. Okt 2017, 06:44, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von Ups... »

CCC hat geschrieben: Die ursprüngliche Frage war aber, ob die Entscheidung über das "danach" tatsächlich schon vor Ablauf des 16-wöchigen Mutterschutzes geklärt sein muss oder ob der Arbeitsvertrag auch am 1. Arbeitstag nach den 16 Wochen geändert werden kann? Denn erst dann ist mein "Urlaub" auch erst beendet und ich bin wieder im Arbeitsmodus, sozusagen...

Ja, kann, aber dann musst du ordentlich kündigen (oder dein AG kündigt dir ordentlich), wenn ihr keine Einigung findet - und genau so lang musst du deine normale Arbeitszeit wie vor der SS einhalten.

Kannst du das?

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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von mariposa_1 »

Was heisst vorangegangene längere Erkrankung? Warst du bereits vor der ss krank? Und wirst du am 1 Arbeitstag im Januar auch wieder krank sein oder arbeitest du dann wieder?
EDIT: ich frage das weil ich den Eindruck habe dass du dort gar nicht erscheinen willst nach Ablauf des MU und zwar deswegen:

Zitat im nächsten Beitrag (ich kann im EDIT nicht zitieren)

Beim RAV gibst du z.b. an, dass du weiterarbeiten wolltest, aber sie dir das gewünschte Pensum nicht anbieten konnten (wenn das zutrifft natürlich). Dann bekommst du meines Wissens weniger Einstelltage. Wenn du das schriftlich hast, umso besser. Wenn nicht, dann kann es sein das soe deine Firma anrufen und nachfragen.
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von mariposa_1 »

CCC hat geschrieben: bin wieder im Arbeitsmodus, sozusagen...
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Re: Druck vom Arbeitgeber während Mutterschutz

Beitrag von Ups... »

P.S.
Die Zeit, die du jetzt hier für das "Problem" vertrödelt hast, in dieser Zeit wäre die Sitzung garantiert schon gewesen... :)

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