19.-25.3.2007: Versicherungsfachmann
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Das Expertenforum ist für aktive Fragen nur jeweils im angegebenen Zeitraum geöffnet. Es kann aber nachgelesen werden.
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19.-25.3.2007: Versicherungsfachmann
Antonio Mangino ist diplomierter Versicherungsfachmann und Finanzplaner, ausserdem Dozent am KV Basel. Er ist verheiratet und Vater zweier Töchter. Im Expertenforum steht er eine Woche lang für Versicherungsfragen zur Verfügung.
- Indigo-Girl
- Mod. im Ruhestand
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- Registriert: Mi 24. Sep 2003, 10:29
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grüezi herr mangino
ich hätte da eine frage in sachen pferdehaltung. wir werden im sommer unser pferd in einen offenstall in gruppenhaltung stellen, wo natürlich pferde von verschiedenen besitzern in der gleichen gruppe stehen.
wie ist das versicherungstechnisch, reicht da die normale haftpflichtversicherung oder ist es sinnvoll eine zusatzversicherung abzuschliessen? wenn ja, welche? wie ist ein schaden abgedeckt, wenn man nicht ermitteln kann welches pferd die schuld trägt (wenn z.b. ein pferd ausschlägt und ein anderes pferd verletzt)? welche versicherung sollte der stallvermieter haben?
ich danke ihnen schon jetzt für ihre antworten
mit lieben grüssen
Zu Ihrer Frage kann ich wie folgt antworten:
Grundsätzlich ist Ihre Haftpflichtversicherung genügend. Zu prüfen ist sicherlich, ob der Inhaber der Pferdepension, wie Sie auch genannt werden, eine Betriebshaftpflichtverischerung besitzt. Denn grundsätzlich gilt, dass wärend dem Aufenthalt Ihres Pferdes der Inhaber der Pferdepension die Verantwortung für das Pferd trägt, denn ich gehe davon aus, dass Sie für die Einstellbox was bezahlen!
Prüfen Sie auch, wenn Sie einen Mietvertrag haben, ob dort allfällige Haftungsausschlüsse dokumentiert sind! Dies sollte Sie hellhörig machen!
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
ich hätte da eine frage in sachen pferdehaltung. wir werden im sommer unser pferd in einen offenstall in gruppenhaltung stellen, wo natürlich pferde von verschiedenen besitzern in der gleichen gruppe stehen.
wie ist das versicherungstechnisch, reicht da die normale haftpflichtversicherung oder ist es sinnvoll eine zusatzversicherung abzuschliessen? wenn ja, welche? wie ist ein schaden abgedeckt, wenn man nicht ermitteln kann welches pferd die schuld trägt (wenn z.b. ein pferd ausschlägt und ein anderes pferd verletzt)? welche versicherung sollte der stallvermieter haben?
ich danke ihnen schon jetzt für ihre antworten
mit lieben grüssen
Zu Ihrer Frage kann ich wie folgt antworten:
Grundsätzlich ist Ihre Haftpflichtversicherung genügend. Zu prüfen ist sicherlich, ob der Inhaber der Pferdepension, wie Sie auch genannt werden, eine Betriebshaftpflichtverischerung besitzt. Denn grundsätzlich gilt, dass wärend dem Aufenthalt Ihres Pferdes der Inhaber der Pferdepension die Verantwortung für das Pferd trägt, denn ich gehe davon aus, dass Sie für die Einstellbox was bezahlen!
Prüfen Sie auch, wenn Sie einen Mietvertrag haben, ob dort allfällige Haftungsausschlüsse dokumentiert sind! Dies sollte Sie hellhörig machen!
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Sandra mit



- Kassiopeia
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- Registriert: Fr 16. Jan 2004, 22:29
- Wohnort: Kanton Solothurn
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Guten Tag Herr Mangino
Wir haben kein eigenes Auto. Daher benützen wir ab und zu "Fremdautos". Wie sieht das Versicherungstechnisch aus? Gibt es eine Versicherung für uns, oder muss der Besitzer die entsprechende Versicherung haben?
Vielen Dank
Ich kann Ihre Frage wie folgt beantworten:
Grunsätzlich kann in der Privathaftpflichtversicherung eine Zusatzversicherung "Lenken fremder Motorfahrzeuge" eingeschlossen werden. Dies deckt den Schaden des ausgeliehenen Fahrzeugs (vorausgesetzt, dass das benutzte Fahrzeug keine Vollkaskoverischerung hat). Bitte beachten Sie jedoch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die besagen, dass das regelmässige benützen des Fahrzeuges ausgeschlossen ist. Regelmässig heisst auch schon bei gewissen Versicherungsgesellschaften 1x pro Woche! Prüfen Sie dies deshalb eingehend! Ansonsten Ihnen diese Zusatzversicherung keine Freude bereiten wird!
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Wir haben kein eigenes Auto. Daher benützen wir ab und zu "Fremdautos". Wie sieht das Versicherungstechnisch aus? Gibt es eine Versicherung für uns, oder muss der Besitzer die entsprechende Versicherung haben?
Vielen Dank
Ich kann Ihre Frage wie folgt beantworten:
Grunsätzlich kann in der Privathaftpflichtversicherung eine Zusatzversicherung "Lenken fremder Motorfahrzeuge" eingeschlossen werden. Dies deckt den Schaden des ausgeliehenen Fahrzeugs (vorausgesetzt, dass das benutzte Fahrzeug keine Vollkaskoverischerung hat). Bitte beachten Sie jedoch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die besagen, dass das regelmässige benützen des Fahrzeuges ausgeschlossen ist. Regelmässig heisst auch schon bei gewissen Versicherungsgesellschaften 1x pro Woche! Prüfen Sie dies deshalb eingehend! Ansonsten Ihnen diese Zusatzversicherung keine Freude bereiten wird!
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Kassio mit Bohne (12/07), Böhnu (01/06), Schätzu (08/04) und *(09/03)
von 1 zu 3
lieber herr mangino
ich bin ich seit neustem verheiratet und bald werden wir zu dritt sein... meine versicherungen (KK, Mobiliar, Haftpflicht) laufen alle noch auf mich als ledige.
was sollte ich/sollten wir versicherungstechnisch ändern? was ist dabei besonders dringend?
besten dank für ihre bemühungen!
Ich kann Ihre Frage wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist mal eine Umstellung der Privatenversicherungen notwendig und zwar wie folgt:
- Privathaftpflichtversicherung - Umstellung auf Familiendeckung anstatt Einzelversicherung
- Anpassung der Hausratversicherungssumme auf den gemeinsamen Haushalt. Sollte Ihr Mann auch noch eine Privathaftpflicht- und Hausratversicherung haben, so kann diese zusammengelegt werden. Dies kann mittels Freigabegesuch an die Vesicherungsgesellschaft vollzogen werden. Die Freigabe hat durch die Versicherung, für die Sie sich entschieden haben, zu erfolgen. So sparen Sie viel Geld.
- Dringend wäre auch, dass Kind bei der Krankenkasse als vorgeburtliche Anmeldung zu registrieren. So können die notwendigen Zusatzversicherungen schon heute ohne gesundheitliche Prüfung versichert werden. Bitte beachten Sie auch, für das Neugeborene ein Invaliditätskapital zu versichern.
- Weiter ist die Familienabsicherung sicherlich auch zu prüfen in Hinblick auf den Todesfall der Eltern!
Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
ich bin ich seit neustem verheiratet und bald werden wir zu dritt sein... meine versicherungen (KK, Mobiliar, Haftpflicht) laufen alle noch auf mich als ledige.
was sollte ich/sollten wir versicherungstechnisch ändern? was ist dabei besonders dringend?
besten dank für ihre bemühungen!
Ich kann Ihre Frage wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist mal eine Umstellung der Privatenversicherungen notwendig und zwar wie folgt:
- Privathaftpflichtversicherung - Umstellung auf Familiendeckung anstatt Einzelversicherung
- Anpassung der Hausratversicherungssumme auf den gemeinsamen Haushalt. Sollte Ihr Mann auch noch eine Privathaftpflicht- und Hausratversicherung haben, so kann diese zusammengelegt werden. Dies kann mittels Freigabegesuch an die Vesicherungsgesellschaft vollzogen werden. Die Freigabe hat durch die Versicherung, für die Sie sich entschieden haben, zu erfolgen. So sparen Sie viel Geld.
- Dringend wäre auch, dass Kind bei der Krankenkasse als vorgeburtliche Anmeldung zu registrieren. So können die notwendigen Zusatzversicherungen schon heute ohne gesundheitliche Prüfung versichert werden. Bitte beachten Sie auch, für das Neugeborene ein Invaliditätskapital zu versichern.
- Weiter ist die Familienabsicherung sicherlich auch zu prüfen in Hinblick auf den Todesfall der Eltern!
Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Grüezi Herr Mangino
Ich hatte meine Stelle gekündigt wegen Mobbing. Danach bin ich Schwanger geworden. Bin in der ehemaligen Firma von der Kollektiv in die Einzelkrankenversicherung übergetreten obwohl diese sehr teuer war. Durch diese Versicherung habe ich während der Schwangerschaft wo ich leider krankgeschrieben war ein Taggeld beziehen können und dank diesen Zahlungen bekomme ich Mutterschaftsgeld. Würden sie mir raten diese Versicherung zu behalten wenn es in nächster Zeit nochmals zu einer Schwangerschaft kommt? Oder bezahlt die Versicherung kein 2tes mal für die selben Komplikationen? Danke für ihre Antwort. Freundliche Grüsse
Zu Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Leider habe ich Ihre Frage nicht ganz im Detail verstanden aber möchte Ihnen hierzu ein paar Ausführungen machen.
Grundsätzlich ist die Einzeltaggeldversicherung von den Bedinungen abhängig. Auch ist es richtig und oft so, dass die Festsetzung der Prämien in der Einzeltaggeldversicherung wirklich teuer sind obwohl eigentlich auf das Eintrittsalter der Kollektivversicherung abgestützt werden müsste.
Nun zu Ihrer Frage. Ich gehe davon aus, dass Sie bereits einmal Schwanger waren und Sie für diese Schwangerschaftskomplikationen ein Taggeld bezogen haben. Nun möchten Sie wissen, ob Sie bei einer weiteren Schwangerschaft nochmals von dieser Taggeldvesicherung profitieren könnnten, wenn sich nochmals eine Schwangerschaftskomplikation zeigen würde!
Wie erwähnt kommt es auf die Bedingungen drauf an. Wichtig ist aber jedoch der entscheidende Faktor, das Sie nicht mehr Arbeiten und somit kein Erwerbseinkommen mehr erzielen! Bei einer Taggeldversicherung geht man von einem Lohnausfall aus! Anders wäre es, wenn Sie noch bei der Arbeitslosenkasse gemeldet wären, denn dies ist ein Ersatz-Erwerbseinkommen.
Deshal bitte ich Sie sich bei der Versicherung oder in den Bedingungen über diesen Sachverhalt zu erkundigen und allenfalls das Taggeld auf ein versichertes Mass zu reduzieren oder aufzulösen.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Ich hatte meine Stelle gekündigt wegen Mobbing. Danach bin ich Schwanger geworden. Bin in der ehemaligen Firma von der Kollektiv in die Einzelkrankenversicherung übergetreten obwohl diese sehr teuer war. Durch diese Versicherung habe ich während der Schwangerschaft wo ich leider krankgeschrieben war ein Taggeld beziehen können und dank diesen Zahlungen bekomme ich Mutterschaftsgeld. Würden sie mir raten diese Versicherung zu behalten wenn es in nächster Zeit nochmals zu einer Schwangerschaft kommt? Oder bezahlt die Versicherung kein 2tes mal für die selben Komplikationen? Danke für ihre Antwort. Freundliche Grüsse
Zu Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Leider habe ich Ihre Frage nicht ganz im Detail verstanden aber möchte Ihnen hierzu ein paar Ausführungen machen.
Grundsätzlich ist die Einzeltaggeldversicherung von den Bedinungen abhängig. Auch ist es richtig und oft so, dass die Festsetzung der Prämien in der Einzeltaggeldversicherung wirklich teuer sind obwohl eigentlich auf das Eintrittsalter der Kollektivversicherung abgestützt werden müsste.
Nun zu Ihrer Frage. Ich gehe davon aus, dass Sie bereits einmal Schwanger waren und Sie für diese Schwangerschaftskomplikationen ein Taggeld bezogen haben. Nun möchten Sie wissen, ob Sie bei einer weiteren Schwangerschaft nochmals von dieser Taggeldvesicherung profitieren könnnten, wenn sich nochmals eine Schwangerschaftskomplikation zeigen würde!
Wie erwähnt kommt es auf die Bedingungen drauf an. Wichtig ist aber jedoch der entscheidende Faktor, das Sie nicht mehr Arbeiten und somit kein Erwerbseinkommen mehr erzielen! Bei einer Taggeldversicherung geht man von einem Lohnausfall aus! Anders wäre es, wenn Sie noch bei der Arbeitslosenkasse gemeldet wären, denn dies ist ein Ersatz-Erwerbseinkommen.
Deshal bitte ich Sie sich bei der Versicherung oder in den Bedingungen über diesen Sachverhalt zu erkundigen und allenfalls das Taggeld auf ein versichertes Mass zu reduzieren oder aufzulösen.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Grüezi Herr Mangino
Ich werde bald Mutter und gehe dann nicht mehr arbeiten. Bis jetzt hab ich 100 % gearbeitet. Somit hatte ich immer AHV und Pensionskassengeld bezahlt. Wie läuft das mit dem Geld meiner Pensionskasse jetzt???
Und AHV kann ich selber weiter einzahlen???
Vielen Dank für Ihre Antwort julia3
Zu Ihrer Frage kann ich wie folgt Stellung nehmen:
Bei Ihrer Frage wäre entscheiden zu wissen, ob Sie verheiratet sind oder eben nicht, was die AHV-Beiträge anbelangt.
Pensionskasse:
Wenn Sie nicht mehr arbeiten werden, wird Ihr Freizügigkeitskapital (Sparprämie) auf ein Freizügigkeitskonto einer Bank oder Versicherung überwiesen. Dies wird dort aktuell zu 1.5 % verzinst! Sie können bei Ihrer Hausbank ein Freizügigkeitskonto eröffnen lassen und Ihrer jetzigen Pensionskasse eine Mitteilung für die Überweisung der Gelder zukommen lassen. Sollten Sie eine neue Arbeitsstelle antretten, so müssen Sie das Geld wieder in die neue Pensionskasse überweisen.
AHV-Beiträge:
Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehegatte arbeitet, werden Ihre AHV-Beiträge durch Ihren Ehegatten bezahlt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Ehegatte mindestens das Doppelte des Mindesbeitrages von Fr. 445.-- x 2 also Fr. 890.-- pro Jahr AHV-Beiträge bezahlt. Dies ist in den meisten Fällen gegeben. Anders sieht es bei nicht verheirateten Paaren aus. Seit der lezten AHV-Revision müssen auch Nichterwerbstätige AHV-Beiträge bezahlen um im Alter keine Beitragslücken vorzufinden. Der Mindesbetrag beläuft sich auf Fr. 445.--! Weiter Infos auf www.ahv.ch!
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Ich werde bald Mutter und gehe dann nicht mehr arbeiten. Bis jetzt hab ich 100 % gearbeitet. Somit hatte ich immer AHV und Pensionskassengeld bezahlt. Wie läuft das mit dem Geld meiner Pensionskasse jetzt???
Und AHV kann ich selber weiter einzahlen???
Vielen Dank für Ihre Antwort julia3
Zu Ihrer Frage kann ich wie folgt Stellung nehmen:
Bei Ihrer Frage wäre entscheiden zu wissen, ob Sie verheiratet sind oder eben nicht, was die AHV-Beiträge anbelangt.
Pensionskasse:
Wenn Sie nicht mehr arbeiten werden, wird Ihr Freizügigkeitskapital (Sparprämie) auf ein Freizügigkeitskonto einer Bank oder Versicherung überwiesen. Dies wird dort aktuell zu 1.5 % verzinst! Sie können bei Ihrer Hausbank ein Freizügigkeitskonto eröffnen lassen und Ihrer jetzigen Pensionskasse eine Mitteilung für die Überweisung der Gelder zukommen lassen. Sollten Sie eine neue Arbeitsstelle antretten, so müssen Sie das Geld wieder in die neue Pensionskasse überweisen.
AHV-Beiträge:
Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehegatte arbeitet, werden Ihre AHV-Beiträge durch Ihren Ehegatten bezahlt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Ehegatte mindestens das Doppelte des Mindesbeitrages von Fr. 445.-- x 2 also Fr. 890.-- pro Jahr AHV-Beiträge bezahlt. Dies ist in den meisten Fällen gegeben. Anders sieht es bei nicht verheirateten Paaren aus. Seit der lezten AHV-Revision müssen auch Nichterwerbstätige AHV-Beiträge bezahlen um im Alter keine Beitragslücken vorzufinden. Der Mindesbetrag beläuft sich auf Fr. 445.--! Weiter Infos auf www.ahv.ch!
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Grüezi Herr Mangiano
Ist zwar eine Bank-Frage und keine Versicherungs-Frage.
Ich bekomme Anfang Juni meine Zwillinge und werde dann auf Ende Mutterschaftsurlaub kündigen. Ich arbeite 40% und bin der Pensionskasse angeschlossen (Werde im 2007 ca. 18'000 Brutto verdienen).
Meine Frage: wieviel kann ich dieses Jahr in ein Säule 3a-Konto einzahlen? Der volle Betrag wird es ja nicht sein, da ich kein ganzes Jahr arbeite.
Danke für die Antwort
Sidney
Geschätzte Sidney
Gesetzliche Regelung für die Säule 3a (für Arbeitnehmer) sieht folgendes vor:
- Personen die einer Pensionskasse angeschlossen sind unabhängig von der Höhe des Lohnes können das Maximum einzahlen, dass wäre in Ihrem Fall Fr. 6392.--
- Personen die nicht der Pensionskasse unterstellt sind, können im Maximum 20 % des Steuerbaren Einkommens in die Säule 3a einzahlen.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Ist zwar eine Bank-Frage und keine Versicherungs-Frage.
Ich bekomme Anfang Juni meine Zwillinge und werde dann auf Ende Mutterschaftsurlaub kündigen. Ich arbeite 40% und bin der Pensionskasse angeschlossen (Werde im 2007 ca. 18'000 Brutto verdienen).
Meine Frage: wieviel kann ich dieses Jahr in ein Säule 3a-Konto einzahlen? Der volle Betrag wird es ja nicht sein, da ich kein ganzes Jahr arbeite.
Danke für die Antwort
Sidney
Geschätzte Sidney
Gesetzliche Regelung für die Säule 3a (für Arbeitnehmer) sieht folgendes vor:
- Personen die einer Pensionskasse angeschlossen sind unabhängig von der Höhe des Lohnes können das Maximum einzahlen, dass wäre in Ihrem Fall Fr. 6392.--
- Personen die nicht der Pensionskasse unterstellt sind, können im Maximum 20 % des Steuerbaren Einkommens in die Säule 3a einzahlen.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Sehr geehrter Herr Mangino
Ich habe folgende Versicherungsfrage:
Wir haben unseren Wohnwagen auf einer ehemaligen Heu-Bühne eines Bauernhofes plaziert/stationiert. Was ist, wenn dieser Bauernhof brennen würde oder so? Muss ich dafür eine Versicherung abschliessen?
Besten Dank für Ihre Auskunft! Freundliche Grüsse, Rory
Zu Ihrer Frage kann ich wie folgt Stellung nehmen:
Grundsätzlich sind Wohnwagen separat über eine Teilkasko zu versichern, so wie auch ganz normale Personenwagen! Entweder haben Sie für Ihren selbstfahrenden Wohnwagen eine Teilkaskoversicherung (Feuer) versichert, ansonsten Ihr Wohnwagen nicht versichert ist bei einem Feuer. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie das Kontrollschild beim Strassenverkehrsamt hinterlegt haben, dass das Fahrzeug weiterhin über die Teilkasko versichert bleibt sogennantes Stillstandrisiko. Bitte prüfen Sie dies mit Ihrer Versicherung. Ansonten unbedingt eine Teilkaskoversicherung abschliessen für die Risiken Feuer/ Elementarereignisse und Diebstahl.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Ich habe folgende Versicherungsfrage:
Wir haben unseren Wohnwagen auf einer ehemaligen Heu-Bühne eines Bauernhofes plaziert/stationiert. Was ist, wenn dieser Bauernhof brennen würde oder so? Muss ich dafür eine Versicherung abschliessen?
Besten Dank für Ihre Auskunft! Freundliche Grüsse, Rory
Zu Ihrer Frage kann ich wie folgt Stellung nehmen:
Grundsätzlich sind Wohnwagen separat über eine Teilkasko zu versichern, so wie auch ganz normale Personenwagen! Entweder haben Sie für Ihren selbstfahrenden Wohnwagen eine Teilkaskoversicherung (Feuer) versichert, ansonsten Ihr Wohnwagen nicht versichert ist bei einem Feuer. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie das Kontrollschild beim Strassenverkehrsamt hinterlegt haben, dass das Fahrzeug weiterhin über die Teilkasko versichert bleibt sogennantes Stillstandrisiko. Bitte prüfen Sie dies mit Ihrer Versicherung. Ansonten unbedingt eine Teilkaskoversicherung abschliessen für die Risiken Feuer/ Elementarereignisse und Diebstahl.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Re: 19.-25.3.2007: Versicherungsfachmann
Sehr geehrter Herr Mangino,
eine Frage bezüglich KV. Ich bin schwanger und entbinde voraussichtlich in August 2007. Meine Absicht ist, mein Neugeborenes schon im Sommer bei meiner KK anzumelden, allerdings nicht allgemein (wie ich, gleichzeitig aber mit allen Zusatzversicherungen und ohne Zahnversicherung), sondern Halbprivat + Zusatzversicherungen + Zahnversicherung.
1) Klar, dass ich meine allgemeine Versicherung, erst nach der Entbindung auf Halbprivat aufstocken kann. Was ist dann alles von allgemeinversichreung und Halbprivaten Versicherung nach der Entbindung für mich und mein Kind abgedeckt?
2) Wenn ich innerhalb eines Jahres nach der Entbindung wieder schwanger werde, welche der Versicherungsstufen greift? Meine Versicherung ist WINCARE. Wäre es sinnvoll schon ab dem nächsten Monat mich Halbprivat zu versichern um in meiner nächsten Schwangerschaft Halbprivat versichert zu sein?
3) Sollte ich allgemein versichert bleiben, wie ist dann das Handling, wenn das Kind ins Krankenhaus sollte?
Vielen Dank im Voraus
Gaba
Ich kann Ihre Frage wie folgt beantworten:
Es lohnt sich, für Ihr ungeborenes Kind eine vorgeburtliche Anmeldung bereits heute zu machen. Da gibt es zum Teil verschiedene Aufnahmefristen bei den Krankenkassen. Sommer ist ein bischen knapp!
Bitte beachten Sie auch, dass die Wincare durch die Sanitas übernommen wurde.
Um die richtige Deckung zu wählen, müsste ich Ihre Bedürfnisse näher kennen. Grundsätzlich kann ich festhalten, dass schon die obligatorische Grunddeckung einen umfangreichen Versicherungsschutz beinhaltet. Es ist auch die Frage, ob ein Kind wirklich eine Halbprivate oder Private Zusatzversicherung benötigt? Die Private oder Halbprivate Versicherungslösung garantiert Ihnen die freie Arztwahl und ein Zweier- oder Einzelzimmer. Die Frage ist, benötigen die Neugeborene oder Kinder dies wirklich? Oder kann es doch sein, dass für den Heilungsprozess der Kinder vielleicht eim Mehrbettenzimmer von Voteil wäre? Bei akuten Erkrankungen, ist ein Einzelzimmer über die Grunddeckung abgedeckt. Sie sehen, schon bei dieser Frage, sind verschiedene Betrachtungen zulässig. Eine Zahnversicherung für ein Neugeborenes ist absolut nicht notwendig. Viele Krankenkassen haben bereits in den allgemeinen Zusatzversicherungen bereits die Zahnstellungskorrekturen versichert. Für nähre Informationen, können Sie mich gerne unter antonio.mangino@a-f-s.ch erreichen.
Betreffend Ihrer Frage bezüglich Erweiterung Ihrer persönlichen Zusatzversicherung, kann ich Ihnen nur sagen, dass wenn Sie in die Halbprivate oder Private Versicherungslösung wechseln, dies bei den meisten Krankenkassen mit einer Karenzfrist von 1 Jahr beleit ist. Ich schlage Ihnen für die Geburt folgendes vor:
- Prüfen Sie, wass eine Ergänzung einer Halbprivaten oder Privaten Deckung, in Ihrem Wunschspital, kosten würde. Sie stellen fest, dass für die Geburt viele Spitäler eine Kostenpauschal verlangen, die weniger teuerer ausfällt, als die Zusatzversicherung bei der Krankenkasse. Ich habe in der Hirslandenklinik eine Pauschale für die Halbprivate Deckung von Fr. 750.-- bezahlt. Wenn Sie dies ins Verhältnis zur Prämie einer Krankenkasse setzen, stellen Sie fest, dass dies um einiges günstiger ausfällt und gezielt auf Ihr Bedürfnis abgestimmt ist (Einmaliges Ereigniss). Wenn Sie jedoch eine vollumfängliche Lösung Ihrer Zusatzversicherungen wünschen, dann müssen Sie die entsprechenden Angebote auf dem Markt prüfen.
Ich hoffe Ihre Fragen soweit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
eine Frage bezüglich KV. Ich bin schwanger und entbinde voraussichtlich in August 2007. Meine Absicht ist, mein Neugeborenes schon im Sommer bei meiner KK anzumelden, allerdings nicht allgemein (wie ich, gleichzeitig aber mit allen Zusatzversicherungen und ohne Zahnversicherung), sondern Halbprivat + Zusatzversicherungen + Zahnversicherung.
1) Klar, dass ich meine allgemeine Versicherung, erst nach der Entbindung auf Halbprivat aufstocken kann. Was ist dann alles von allgemeinversichreung und Halbprivaten Versicherung nach der Entbindung für mich und mein Kind abgedeckt?
2) Wenn ich innerhalb eines Jahres nach der Entbindung wieder schwanger werde, welche der Versicherungsstufen greift? Meine Versicherung ist WINCARE. Wäre es sinnvoll schon ab dem nächsten Monat mich Halbprivat zu versichern um in meiner nächsten Schwangerschaft Halbprivat versichert zu sein?
3) Sollte ich allgemein versichert bleiben, wie ist dann das Handling, wenn das Kind ins Krankenhaus sollte?
Vielen Dank im Voraus
Gaba
Ich kann Ihre Frage wie folgt beantworten:
Es lohnt sich, für Ihr ungeborenes Kind eine vorgeburtliche Anmeldung bereits heute zu machen. Da gibt es zum Teil verschiedene Aufnahmefristen bei den Krankenkassen. Sommer ist ein bischen knapp!
Bitte beachten Sie auch, dass die Wincare durch die Sanitas übernommen wurde.
Um die richtige Deckung zu wählen, müsste ich Ihre Bedürfnisse näher kennen. Grundsätzlich kann ich festhalten, dass schon die obligatorische Grunddeckung einen umfangreichen Versicherungsschutz beinhaltet. Es ist auch die Frage, ob ein Kind wirklich eine Halbprivate oder Private Zusatzversicherung benötigt? Die Private oder Halbprivate Versicherungslösung garantiert Ihnen die freie Arztwahl und ein Zweier- oder Einzelzimmer. Die Frage ist, benötigen die Neugeborene oder Kinder dies wirklich? Oder kann es doch sein, dass für den Heilungsprozess der Kinder vielleicht eim Mehrbettenzimmer von Voteil wäre? Bei akuten Erkrankungen, ist ein Einzelzimmer über die Grunddeckung abgedeckt. Sie sehen, schon bei dieser Frage, sind verschiedene Betrachtungen zulässig. Eine Zahnversicherung für ein Neugeborenes ist absolut nicht notwendig. Viele Krankenkassen haben bereits in den allgemeinen Zusatzversicherungen bereits die Zahnstellungskorrekturen versichert. Für nähre Informationen, können Sie mich gerne unter antonio.mangino@a-f-s.ch erreichen.
Betreffend Ihrer Frage bezüglich Erweiterung Ihrer persönlichen Zusatzversicherung, kann ich Ihnen nur sagen, dass wenn Sie in die Halbprivate oder Private Versicherungslösung wechseln, dies bei den meisten Krankenkassen mit einer Karenzfrist von 1 Jahr beleit ist. Ich schlage Ihnen für die Geburt folgendes vor:
- Prüfen Sie, wass eine Ergänzung einer Halbprivaten oder Privaten Deckung, in Ihrem Wunschspital, kosten würde. Sie stellen fest, dass für die Geburt viele Spitäler eine Kostenpauschal verlangen, die weniger teuerer ausfällt, als die Zusatzversicherung bei der Krankenkasse. Ich habe in der Hirslandenklinik eine Pauschale für die Halbprivate Deckung von Fr. 750.-- bezahlt. Wenn Sie dies ins Verhältnis zur Prämie einer Krankenkasse setzen, stellen Sie fest, dass dies um einiges günstiger ausfällt und gezielt auf Ihr Bedürfnis abgestimmt ist (Einmaliges Ereigniss). Wenn Sie jedoch eine vollumfängliche Lösung Ihrer Zusatzversicherungen wünschen, dann müssen Sie die entsprechenden Angebote auf dem Markt prüfen.
Ich hoffe Ihre Fragen soweit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
- Indigo-Girl
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grüezi herr mangino
noch eine frage: wir bewohnen im moment noch eine mietwohnung, haben aber die absicht in naher zukunft zu bauen. unsere mietwhg. verfügt über parkettböden im wohnbereich. dieser wurde durch uns und auch die kinder etwas in mitleidenschaft gezogen und ist stellenweise stark zerkratzt. ich gehe davon aus, das man ihn bei einem auszug abschleiffen und neu versiegeln lässt. würde das allenfalls die hausratversicherung übernehmen bzw. wieviel geht unter normale abnützung?
besten dank für ihre antwort
liebe grüsse
Ich kann Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind Mieterschäden über die Privathaftpflichtversicherung versichert. Jedoch gibt es bei allen Versicherungsgesellschaften einen Selbstbehalt von Fr. 100.-- bis 200.-- und dies allenfalls pro Raum oder Schaden.
Alle 10 Jhre ist der Parkettboden durch den Vermieter zu versiegeln. Man kann also sagen pro Jahr trägt in etwa der Vermieter 10 % selbst bei entsprechender Abnutzung. Gleichzeitig kommt es auch noch auf das alter der Kinder draufan. Also wenn z.B. ein 14-jähriger mit dem Messer den Parkettboden aufkratzt, bezahlt die Versicherung nichts.
Ich hoffe Ihre Fragen entsprechend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
noch eine frage: wir bewohnen im moment noch eine mietwohnung, haben aber die absicht in naher zukunft zu bauen. unsere mietwhg. verfügt über parkettböden im wohnbereich. dieser wurde durch uns und auch die kinder etwas in mitleidenschaft gezogen und ist stellenweise stark zerkratzt. ich gehe davon aus, das man ihn bei einem auszug abschleiffen und neu versiegeln lässt. würde das allenfalls die hausratversicherung übernehmen bzw. wieviel geht unter normale abnützung?
besten dank für ihre antwort
liebe grüsse
Ich kann Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind Mieterschäden über die Privathaftpflichtversicherung versichert. Jedoch gibt es bei allen Versicherungsgesellschaften einen Selbstbehalt von Fr. 100.-- bis 200.-- und dies allenfalls pro Raum oder Schaden.
Alle 10 Jhre ist der Parkettboden durch den Vermieter zu versiegeln. Man kann also sagen pro Jahr trägt in etwa der Vermieter 10 % selbst bei entsprechender Abnutzung. Gleichzeitig kommt es auch noch auf das alter der Kinder draufan. Also wenn z.B. ein 14-jähriger mit dem Messer den Parkettboden aufkratzt, bezahlt die Versicherung nichts.
Ich hoffe Ihre Fragen entsprechend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Sandra mit



- Nette
- Vielschreiberin
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- Registriert: Di 18. Okt 2005, 22:10
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: nähe Aarau
Guten Tag Herr Mangino
Ich gebe meine Kinder demnächst in eine Krippe, bzw. ab Sommer in eine Spielgruppe. Muss ich da eine spezielle Versicherung abschliessen? Hab dies mal gelesen, dass dies notwenig sei.
Danke für Ihrein Einsatz
Nette
Ich kann Ihre Frage wie folgt beantworten:
Grundsätzlich benötigen Sie keine spezielle Versicherung. Eine Privathaftpflichtversicherung genügt.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Ich gebe meine Kinder demnächst in eine Krippe, bzw. ab Sommer in eine Spielgruppe. Muss ich da eine spezielle Versicherung abschliessen? Hab dies mal gelesen, dass dies notwenig sei.
Danke für Ihrein Einsatz
Nette
Ich kann Ihre Frage wie folgt beantworten:
Grundsätzlich benötigen Sie keine spezielle Versicherung. Eine Privathaftpflichtversicherung genügt.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe 

Guten Abend Herr Mangino
Ich habe folgende Fragen an Sie:
- Hat man den 13. Monatslohn für die Zeit des Mutterschaftsurlaubes auch zu gut?
- Werde demnächst wieder arbeiten gehen, jedoch nur 8h/Woche. Muss mich der Arbeitgeber UVG und KTG versichern?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten:
Der 13. Monatslohn ist ein Lohnbestandteil und wird bei der Berechnung der Mutterschaftsversicherung berücksichtigt.
Grundsätzlich muss Sie der Arbeitgeber für das UVG (Obligatorisch) für das Risiko Berufsunfälle versichern. Personen die mehr als 8h/ Woche arbeiten sind auch noch für Nichtberufsunfälle zu versichern. Beachten Sie auch, dass wenn Sie im Durchschnitt weniger als 8h/ Woche arbeiten, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse in der obligatorischen Krankversicherung das Unfallrisiko einschliessen lassen. Betreffend KTG kann ich Ihnen mitteilen, dass dies nicht obligatorisch ist. Ausser Ihre Berufsgattung untersteht einem GAV (Gesamtarbeitsvertrag). Ansonsten nur eine Entschädigung gemäss OR 324 geschuldet ist (Nach Dienstjahre). Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder allfenfalls das Personalregelement. Dort finden Sie die entsprechenden Hinweise. Der Arbeitgeber kann unabhängig vom Stundenpensum eine KTG abschliessen oder dem Angestellten anbieten.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Antworten gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Ich habe folgende Fragen an Sie:
- Hat man den 13. Monatslohn für die Zeit des Mutterschaftsurlaubes auch zu gut?
- Werde demnächst wieder arbeiten gehen, jedoch nur 8h/Woche. Muss mich der Arbeitgeber UVG und KTG versichern?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten:
Der 13. Monatslohn ist ein Lohnbestandteil und wird bei der Berechnung der Mutterschaftsversicherung berücksichtigt.
Grundsätzlich muss Sie der Arbeitgeber für das UVG (Obligatorisch) für das Risiko Berufsunfälle versichern. Personen die mehr als 8h/ Woche arbeiten sind auch noch für Nichtberufsunfälle zu versichern. Beachten Sie auch, dass wenn Sie im Durchschnitt weniger als 8h/ Woche arbeiten, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse in der obligatorischen Krankversicherung das Unfallrisiko einschliessen lassen. Betreffend KTG kann ich Ihnen mitteilen, dass dies nicht obligatorisch ist. Ausser Ihre Berufsgattung untersteht einem GAV (Gesamtarbeitsvertrag). Ansonsten nur eine Entschädigung gemäss OR 324 geschuldet ist (Nach Dienstjahre). Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder allfenfalls das Personalregelement. Dort finden Sie die entsprechenden Hinweise. Der Arbeitgeber kann unabhängig vom Stundenpensum eine KTG abschliessen oder dem Angestellten anbieten.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Antworten gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Guten abend
Auch ich habe noch eine Frage bezüglich Mutterschaftsversicherung:
Mein Arbeitgeber hat für mich eine separate Mutterschaftsversicherung abgeschlossen. Nun erwarte ich mein drittes Kind im Juli.
Er hat mir mitgeteilt, dass ich 16Woche Lohn bekommen anstelle den 14Wochen. Nach seiner Aussage "nur" 80% des bisherigen Lohnes.
Bei meinen vorherigen SS hatte ich bei einem anderen Arbeitgeber auch eine Mutterschaftsversicherung. Da bekam ich aber 100% Lohn. Das war allerdings bevor wir das neue Gesetzt hatten.
Können Sie mir diese Frage beantworten oder wissen Sie an wen ich mich wenden kann?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antword.
Ich kann Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt, dass Sie nur 80 % Taggeld aus der Mutterschaftsversicherung erhalten. Gleichzeitig werden von diesen Leistungen zustätzlich noch die Sozialabzüge getätigt. Auch die Taggelversicherung Ihres Arbeitgebers hat eine Ergänzung, die noch zusätzlich 2 Wochen aus seiner Niederkunftsversicherung bezahlt. Auch dort ist der Normalfall 80 % jedoch hier ist dies Netto im Gegensatz zur Mutterschaftsversicherung wo noch die Sozialleistungen abgezogen werden. Als Erklärung möchte ich noch ausführen, dass wenn Sie ganz normal arbeiten würden, Sie von Ihrem Bruttogehalt nach sämtlichen Abzügen (AHV, IV, EO ALV und BVG, UVG, KTG) eine Nettoauszahlung von ca. 80% bis 85 % erhalten. Deshalb werden Taggeldleistungen zu 80 % festgelegt. Dies entspricht Ihrem Nettolohn bei normaler Tätigkeit. Auf Taggeldleistungen werden keine Sozialleistungen abgezogen.
Es ist nicht verboten, bessere Leistungen für die Angestellten zu versichern. Es ist möglich, dass Sie beim letzten Arbeitgeber 100 % versichert hatten. Dies war auch noch ein wenig geprägt von der alten gesetzlichen Regelung.
Ich hoffe Ihre Fragen so beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino
Auch ich habe noch eine Frage bezüglich Mutterschaftsversicherung:
Mein Arbeitgeber hat für mich eine separate Mutterschaftsversicherung abgeschlossen. Nun erwarte ich mein drittes Kind im Juli.
Er hat mir mitgeteilt, dass ich 16Woche Lohn bekommen anstelle den 14Wochen. Nach seiner Aussage "nur" 80% des bisherigen Lohnes.
Bei meinen vorherigen SS hatte ich bei einem anderen Arbeitgeber auch eine Mutterschaftsversicherung. Da bekam ich aber 100% Lohn. Das war allerdings bevor wir das neue Gesetzt hatten.
Können Sie mir diese Frage beantworten oder wissen Sie an wen ich mich wenden kann?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antword.
Ich kann Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt, dass Sie nur 80 % Taggeld aus der Mutterschaftsversicherung erhalten. Gleichzeitig werden von diesen Leistungen zustätzlich noch die Sozialabzüge getätigt. Auch die Taggelversicherung Ihres Arbeitgebers hat eine Ergänzung, die noch zusätzlich 2 Wochen aus seiner Niederkunftsversicherung bezahlt. Auch dort ist der Normalfall 80 % jedoch hier ist dies Netto im Gegensatz zur Mutterschaftsversicherung wo noch die Sozialleistungen abgezogen werden. Als Erklärung möchte ich noch ausführen, dass wenn Sie ganz normal arbeiten würden, Sie von Ihrem Bruttogehalt nach sämtlichen Abzügen (AHV, IV, EO ALV und BVG, UVG, KTG) eine Nettoauszahlung von ca. 80% bis 85 % erhalten. Deshalb werden Taggeldleistungen zu 80 % festgelegt. Dies entspricht Ihrem Nettolohn bei normaler Tätigkeit. Auf Taggeldleistungen werden keine Sozialleistungen abgezogen.
Es ist nicht verboten, bessere Leistungen für die Angestellten zu versichern. Es ist möglich, dass Sie beim letzten Arbeitgeber 100 % versichert hatten. Dies war auch noch ein wenig geprägt von der alten gesetzlichen Regelung.
Ich hoffe Ihre Fragen so beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Antonio Mangino